Verbraucher:innen sollen künftig einfacher Online-Verträge widerrufen können. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 3. September 2025 sieht vor, dass Unternehmen eine leicht zugängliche und dauerhaft verfügbare Schaltfläche („Widerrufsbutton“) einführen müssen. Dieser muss gut sichtbar und ohne Registrierung nutzbar sein. Die Umsetzung ist bis spätestens 19. Juni 2026 Pflicht.
Laut Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig vereinfacht der Button den Rücktritt erheblich: „Kein kompliziertes Suchen – keine mühsamen Verfahren: Mit dem Button ist der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks.“
Der Button muss mit „Vertrag widerrufen“ oder gleichwertig beschriftet sein und soll Name, Vertragsdetails und ein Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung abfragen. Händler kritisieren die Pläne als bürokratisch.
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: „Der Widerrufsbutton macht für Verbraucherinnen und Verbraucher das Leben einfacher. Kein kompliziertes Suchen – keine mühsamen Verfahren: Mit dem Button ist der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks. Höchste Zeit, dass wir diese unbürokratische Lösung zum Standard machen. Das verbessert den Schutz vor ungewollten Verträgen – und spart Zeit und Nerven. Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.“