Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Thomas Preis, hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) dazu aufgefordert, gegen Rabattaktionen ausländischer Versandapotheken bei rezeptpflichtigen Medikamenten vorzugehen. „Das ist ein klarer Gesetzesbruch“, erklärte Preis dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) laut dem Spiegel. Das Sozialgesetzbuch verbiete solche Rabatte bei Einlösung in deutschen Apotheke.
Hintergrund: DocMorris siegt vor dem BGH
Ausgangspunkt der Forderung ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur niederländischen Online-Apotheke DocMorris: Der BGH hat am 17. Juli 2025 (Aktenzeichen: I ZR 74/24) entschieden, dass die frühere Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente nicht für EU-Versandapotheken wie DocMorris gilt.
- Hintergrund: DocMorris bot 2012/13 Bonusaktionen an (Rabatte und Prämien).
- Klage: Ein Apothekerverband sah darin unlauteren Wettbewerb.
- Vorinstanzen gaben dem Verband Recht.
- Der BGH kippte die Urteile. Die Preisbindung verstoße gegen EU-Recht (Warenverkehrsfreiheit) und könne ausländischen Versandapotheken nicht auferlegt werden.
- Folge: Die Bonusaktionen sind zulässig, die Klage wurde abgewiesen.
Kurz nach diesem Urteil begannen Versandapotheken mit Sitz im Ausland wieder mit Rabattaktionen.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Veröffentlicht: 20.08.2025
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Sandra May
Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.
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