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Rabatte als Gesetzesbruch? Kritik an ausländischen Versandapotheken

Veröffentlicht: 20.08.2025
imgAktualisierung: 20.08.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
20.08.2025
img 20.08.2025
ca. 1 Min.
Smartphone mit Einkaufswagen-Symbol vor Ärztin in Apotheke, im Hintergrund Medikamente auf Regalen.
azatvaleev / Depositphotos.com
Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente durch ausländische Versandapotheken sorgen für Streit. Der Staat soll eingreifen.


Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Thomas Preis, hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) dazu aufgefordert, gegen Rabattaktionen ausländischer Versandapotheken bei rezeptpflichtigen Medikamenten vorzugehen. „Das ist ein klarer Gesetzesbruch“, erklärte Preis dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) laut dem Spiegel. Das Sozialgesetzbuch verbiete solche Rabatte bei Einlösung in deutschen Apotheke.

Hintergrund: DocMorris siegt vor dem BGH

Ausgangspunkt der Forderung ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur niederländischen Online-Apotheke DocMorris: Der BGH hat am 17. Juli 2025 (Aktenzeichen: I ZR 74/24) entschieden, dass die frühere Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente nicht für EU-Versandapotheken wie DocMorris gilt.

  • Hintergrund: DocMorris bot 2012/13 Bonusaktionen an (Rabatte und Prämien).
  • Klage: Ein Apothekerverband sah darin unlauteren Wettbewerb.
  • Vorinstanzen gaben dem Verband Recht.
  • Der BGH kippte die Urteile. Die Preisbindung verstoße gegen EU-Recht (Warenverkehrsfreiheit) und könne ausländischen Versandapotheken nicht auferlegt werden.
  • Folge: Die Bonusaktionen sind zulässig, die Klage wurde abgewiesen.

Kurz nach diesem Urteil begannen Versandapotheken mit Sitz im Ausland wieder mit Rabattaktionen. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 20.08.2025
img Letzte Aktualisierung: 20.08.2025
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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ralf
21.08.2025

Antworten

Warum gibt es denn bei uns ein Gesetz, welches dies verbietet? Warum schafft man es nicht ab um innerhalb der EU gerechten Wettbewerb zu haben? Warum haben wir überhaupt solche Gesetze die uns im internationalen bzw. um EU-weiten Wettbewerb künstlich unfähig machen? Wir bekommen von der EU nur neue Pflichten und die Vorteile die die EU hätte, werden durch nationale eigene Vorschriften ausgehebelt. Das Gesetz hier in Deutschland abschaffen und das Thema ist erledigt, wo hängt es, bzw. wo ist das Problem, das wir im eigenen Land auch solche Freiheiten hätten, wie in anderen EU Ländern?
cf
20.08.2025

Antworten

Ist doch eine super Entscheidung - dann machen bald alle Apotheken bei uns zu und wir verlassen uns künftig auf ausländische Versender und darauf, dass DHL bei eiligen Medikamenten die sofort benötigt werden, nicht 4-5 Tage Lieferdauer hat. Eigentlich könnten doch alle Unternehmen in Deutschland schließen und nur noch aus dem Ausland, am besten aus Drittländern, per Post liefern. Da braucht sich dann (offenbar) auch niemand an den ganzen EU-Vorgaben abzuarbeiten. Wir setzen uns alle bequem aufs Sofa und lassen uns bedienen. Hm, moment: Dann hat ja niemand mehr Geld um die Bestellungen bezahlen zu können, wenn niemand mehr arbeiten geht...