Nachdem Paulaner gegen Berentzen einen Sieg vor Gericht errungen hat, holt nun der Verlierer aus und hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Das Urteil sei „lebensfremd“. Das Münchner Landgericht (Urteil vom 5. August 2025, Aktenzeichen: 33 O 14496/24) hatte entschieden, dass die Gestaltung der „Mio Mio Cola+Orange“-Mischung zwar zu keiner Verwechslungsgefahr mit Spezi führe, aber den Eindruck erwecke, Mio Mio sei ein Produkt von Paulaner. Es geht also nicht darum, dass Verbraucher:innen auf der Suche nach einer Spezi im Regal irrtümlich zur Mio Mio greifen, sondern darum, dass man die Mio Mio im Regal stehen sieht und sich denken könnte: „Ach, muss ja zu Paulaner gehören!“

Nicht überzeugende Urteilsbegründung

„Wir haben die Urteilsbegründung aus dem Klageverfahren der Paulaner Brauerei Gruppe GmbH & Co. KGaA gegen Mio Mio sorgfältig gelesen und eingehend analysiert – sie hat uns so gar nicht überzeugt!“, leitet Berentzen-CEO Oliver Schwegmann seine Analyse auf LinkedIn ein.

Nicht nur er fände das Urteil lebensfremd; der Alltag sähe schlicht anders aus. Dabei zieht er einen Vergleich zu anderen Produkten: griechischer Joghurt, Paprika-Chips, Schokomüsli-Varianten und zuckerreduzierte Produkte. Alle eint, dass sie trotz unterschiedlicher Hersteller ähnliche Farbgestaltungen aufweisen.