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Konkurrenten verdrängt: Google muss Milliardenstrafe zahlen

Veröffentlicht: 02.07.2026
imgAktualisierung: 02.07.2026
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
02.07.2026
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ca. 2 Min.
Google Shopping auf Smartphone
Primakov / Depositphotos.com
Ein Gericht sieht es als erwiesen an, dass Google seinen Preisvergleichsdienst jahrelang unrechtmäßig bevorzugt hat – das wird teuer.


Google wurde zur Zahlung von knapp 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz verurteilt. Laut Gericht hat Google seine eigene Preisvergleichsseite über viele Jahre hinweg in unzulässiger Weise bevorzugt, wodurch der inzwischen zur Klarna-Gruppe gehörende Preisvergleich PriceRunner einen Schaden erlitt. Das hat das Patent- und Marktgericht in Stockholm entschieden. Es ist der höchste Schadensersatz, der in einem schwedischen Wettbewerbsverfahren je zugesprochen wurde.

Vorgeschichte reicht bis zur EU-Kartellstrafe von 2017

Der Fall geht auf die EU-Kommission zurück, die Google 2017 mit einer Rekordstrafe belegte, weil der Konzern seine Marktmacht bei der Websuche genutzt hatte, um den eigenen Shopping-Vergleichsdienst zu bevorzugen. Der Europäische Gerichtshof bestätigte diese Entscheidung 2024 endgültig. Auf dieser Grundlage hatte PriceRunner 2022 in Stockholm Klage auf Schadensersatz erhoben und argumentiert, durch die Herabstufung in den Suchergebnissen über mehr als ein Jahrzehnt hinweg wirtschaftlich geschädigt worden zu sein. Das Gericht hat damit im aktuellen Verfahren im Kern nur noch die Schadenshöhe bemessen, nicht mehr die grundsätzliche Schuldfrage.

Gefordert habe PriceRunner ursprünglich umgerechnet knapp sieben Milliarden Euro. Das Gericht wies den Großteil der Klage ab, sprach PriceRunner aber dennoch die höchste je in Schweden verhängte Summe dieser Art zu.

Wegweisendes Urteil?

Für Betreiber von Preisvergleichsportalen und für Online-Händler, deren Sichtbarkeit stark vom Google-Ranking abhängt, ist das Urteil ein Signal: Wettbewerbswidrige Bevorzugung eigener Dienste in der Suche kann auch Jahre später noch zu hohen Schadensersatzforderungen führen. Rechtskräftig ist das Urteil bislang nicht – Google hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen, so Heise. Ein Google-Sprecher erklärte, man habe seit 2017 Änderungen an den Shopping-Anzeigen vorgenommen, die gut funktionierten.

Artikelbild: https://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 02.07.2026
img Letzte Aktualisierung: 02.07.2026
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

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