Der 31. Juli rückt näher und damit auch die Abgabefrist für die Steuererklärung, wenn du sie selbst einreichst. Mit dabei: deine Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, also dein Jahresabschluss. Und den darfst du selbst aufstellen, denn § 242 HGB ist hier eindeutig: Der Kaufmann macht das selbst – dass man dafür zwingend ein Steuerbüro braucht, ist ein (teurer) Mythos.
Auch wenn der 31. Juli deine Frist für die Steuererklärung ist, wird dich im E-Commerce vor allem der 31. Dezember beschäftigen. Das ist der Stichtag deines Abschlusses, und dort sitzen die kniffligen Themen: Inventur und Warenbestand. Sauber gebucht haben musst du das aber nicht schon am Stichtag selbst. Vom 31. Dezember bis zur Abgabe hast du rund sieben Monate, um alles aufzubereiten und in die Buchhaltung einzupflegen, solange es am Ende ins Geschäftsjahr zum 31. Dezember wandert. Wird selbst das knapp, lässt sich die Frist beim Finanzamt meist problemlos verlängern. Am leichtesten hat es ohnehin, wer solide Monatsabschlüsse macht. Dann ist der Jahresabschluss am Ende nur ein etwas größerer Monatsabschluss.
Das Aufstellen der Zahlen ist also gut zu schaffen, wenn du weißt, worauf es ankommt. Im E-Commerce ist das vor allem die Schnittstelle zwischen Warenbestand und Umsatz. Hier liegen die Stolperfallen, die du kennen musst.
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