Händlerbund-Studie zu GPSR – das sagen die Händler

Veröffentlicht: 13.12.2024
imgAktualisierung: 13.12.2024
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
13.12.2024
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ca. 2 Min.
Umfrage zur Produktsicherheitsverordnung
Händlerbund
Im Rahmen einer Studie hat der Händlerbund rund 600 Händler:innen zur GPSR befragt. Das sind die Ergebnisse.


Die Produktsicherheitsverordnung ist in Kraft getreten. Die neuen Pflichten sorgen für einige Unsicherheiten und Sorgen bei Online-Händler:innen. In einer Studie hat der Händlerbund rund 600 Online-Händler:innen zur GPSR befragt. 72 Prozent der Befragten waren dabei Online-Händler:innen mit einem eigenen Shop, rund die Hälfte der Befragten verkauft auf Ebay, knapp 30 Prozent auf Amazon.

Gerade die praktische Umsetzung (74 Prozent), aber auch die Unsicherheit (73 Prozent), die die Regelung mit sich bringt, sehen viele Händler:innen als Herausforderung an. Auch der zeitliche Aufwand stellt für 71 Prozent eine Schwierigkeit dar. 

Fehlende Informationen machen Händler:innen zu schaffen

Mit der GPSR sind alle Händler:innen dazu verpflichtet, Informationen zum Hersteller im Shop anzugeben. An sich ist die Pflicht zur Angabe eines Herstellers keine Neuheit, bereits seit einiger Zeit muss dieser auf dem Produkt selbst oder der Verpackung angegeben werden. Die Angabe des Herstellers stellt für viele Händler:innen allerdings eine Herausforderung dar. Viele Befragte gaben an, den Hersteller nicht zu kennen. Zudem haben einige Händler:innen auch Sorge, ob die ermittelten Angaben richtig sind.

Zum Zeitpunkt der Befragung (14. November bis 5. Dezember) haben sich bereits fast 80 Prozent der Befragten über Social Media, Blogs oder Zeitschriften über die GPSR informiert. 35 Prozent der Befragten haben sich mit anderen Händler:innen ausgetauscht und knapp 20 Prozent haben die Rechtsberatung des Händlerbundes in Anspruch genommen. 

Verordnung sorgt für schlechte Stimmung 

72 Prozent der Händler:innen denken, dass sich die Verordnung schlecht oder sehr schlecht auf das Geschäft auswirken wird. Einzelne Stimmen gaben sogar an, ihren Shop komplett zu schließen. 38 Prozent der Befragten gaben an, ihr Sortiment verkleinern zu wollen. Hinzu kommt, dass sich 64 Prozent der Befragten schlecht oder sehr schlecht informiert fühlen. Rund die Hälfte der Befragten gab an, dass sie sich mehr Informationen und Hilfe bei der technischen Umsetzung wünschen. Über die Hälfte der Befragten wünscht sich außerdem längere Übergabefristen.

Veröffentlicht: 13.12.2024
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
13 Kommentare
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Silvia
09.01.2025

Antworten

Ich selber habe nur einen kleinen Onlineshop. Die Garne die ich abiete kommen von einem einigen Hersteller da kann ich die Zertifikate und Herstellerangabe auflisten. Schwierig wird es wenn ich aus dem Garn zb Socken stricke. Dann bin ich Hersteller, das Garn kann ich belegen aber wie soll ich die Socken "prüfen". Ich kann lediglich darauf verweisen woher das Garn stammt , das ich die Socken gestrickt habe und ggf. auf die Gefahr des Ausrutschens hinweisen sollte man die Socken ohne Schuhe auf glatten Böden tragen. Das macht aber zb Falko oder Ergee als Sockenhersteller (Firma) auch nicht .... alles sehr undurchsichtig und wieder ein Schuß der meist nur die Kleinen trifft. Das war damals mit der Textilkennzeichnung auch so. Die Kleinen wurden abgemahnt und die Großen hatten 1-2 Jahre später noch die falsche Kennzeichnung an Pullovern etc.
Corinna Preuss
18.12.2024

Antworten

Völlig unüberlegte Regelung, die da wieder losgeschossen wurde. Man merkt, dass Beamte ihr Geld mühelos verdienen, wärend andere, wie wir Händler, sich täglich selbst ausbeuten dürfen für unausgereiften Bürokratiewahnsinn. In der Sache kann ich verstehen, dass man "gefährlichen" Artikel aus Drittländern einen Stop vorschieben will. Aber hier wird das Kind wieder mit dem Bade ausgeschüttet. Selbst Hundebettchen und -bällchen etc. sind nicht ausgenommen - was soll das ? Und dass der Abmahn-Wahnsinn noch nicht mal vom Gesetzgeber verhindert wird, lässt das Ganze als regelrechte Attacke auf uns Händler erscheinen. Es wundert mich nicht, dass einige dann sagen: Ohne mich! und den Laden schliessen. Würde ich auch am liebsten... Leider haben einige Gremien bei der Vorbereitung und Einführung dieses Gesetzes aber auch geschlafen...Wie mir ein IHK-Verantwortlicher sagte, habe man das überhaupt nicht auf dem Radar gehabt - und dann war es da. Ich wünsche mir aber auch von einem Händlerbund, dass er nicht nur (sehr gut) informiert, sondern gegen solchen Quatsch von vorn herein vorgeht oder Musterprozesse anstrengt! Mich wundert es keine Sekunde, dass es in Deutschland abwärts geht. Wer hat denn noch Lust vor dem Hintergrund von GPSR, Verpackungsordnung, Zollrichtlinien (irre, was da abgeht!) etc.etc. etc. eine Firma zu haben ???? Sollen die Beamten doch sehen, wer zukünftig ihre hohen Besoldungen bezahlt !
Redaktion
19.12.2024
Hallo Corinna, danke für dein Feedback. Grundsätzlich sind in Deutschland Musterprozesse im B2B-Bereich nicht möglich. Es gibt lediglich die Musterfeststellungsklage für den Fall, dass Verbraucher betroffen sind. Mit den besten Grüßen die Redaktion
houdap
18.12.2024

Antworten

Ich lese hier die Kommentare seit Tagen und nicht einmal hat einer bemängelt, dass diese Vorschrift Konkurrenten „Deinen Hersteller“ in die Hände spielt
Matthias Kuhnt
18.12.2024

Antworten

Vor kurzem habe ich im Baumarkt ein paar Arbeitshandschuhe für 1 EUR erworben, und das erste was mir entgegen flatterte war ein sicherheitsdatenblatt. Glaubt bei den Behörden im Ernst jemand daran, dass das jeamnd ließt? Wir haben für unsere mehr als 30.000 Artikel mit vorgefertigten Templates diese Datenblätter erstellt. Anforderung erfüllt, aber für den Verbraucher komplett useless. In unserem Shop passt nun alles. Gefahren bestehen aber trotzdem...weil z.b, Amazon nicht hinterher kommt mit dem hinterlegen der eingereichten Dokumente. Im Zweifel wir da was gesperrt. Zum Glück ist das bisher nicht passiert.
Daniel
15.12.2024

Antworten

Hallo, ich sehe es mittlerweile nur noch als böswilligen Angriff auf uns Händler. Die geforderten Angaben sind schlichtweg nicht zu erfüllen. In den letzten Tagen habe ich ca. 200 Angebote durchgesehen, und jedes hat andere Angaben zum selben Produkt – und das bei Produkten von Sony, Nintendo usw., bei denen es eigentlich sehr einfach sein sollte. Das Problem wird nicht sein, dass ihr abgemahnt werdet, weil keine Angaben vorhanden sind, sondern weil ihr das falsche Unternehmen als Hersteller angebt. Ich warte nur noch auf meine Abmahnung. Diese werde ich jedoch nicht akzeptieren, sondern auf eine Klage hinwirken. Das Fass ist voll, es reicht! Ach so, mein Status: Einzelunternehmen mit 2500 Angeboten. Aktuell habe ich 200 entfernt und in den letzten drei Wochen 800 überarbeitet – im Weihnachtsgeschäft, mit 15 Stunden Arbeitszeit pro Tag. Vermutlich sind dennoch etwa 20 % fehlerhaft. Wer weiß das schon? Diese Arbeit zahlt mir niemand. Am Ende läuft es wohl auf Bürgergeld hinaus. Es ist doch eine Schande, dass das EU-Kartell so viele Familien in den Ruin treibt. Gleichzeitig macht eine Frau Van de Leyen Milliardendeals per SMS – ganz nach meinem Geschmack. Naja, lasst den Kopf nicht hängen. Ich würde ja Landwirt werden, aber auch da hat die EU schon alles zerstört. Viele Grüße
Baum
14.12.2024

Antworten

Die Einführung ins Weihnachtsgeschäft zu legen zeigt schon wie weltfremd von den Bürokraten agiert wird. Wärend wir Händler nicht wissen wie wir die Arbeit schaffen gehen die EU Bürokraten entspannt in den Weihnachtsurlaub. Ich habe eine Petition bei Change Org gegen die PPSR Verordnung angestoßen. Bitte teilen und zeichen.
Harald
07.01.2025
Genau das denken viele Händler. Ich sehe darin, dass man alles versucht, den Händlern zu schaden. Den Start dieser nichtsnutzigen Verordnung in die arbeitsintensivste Zeit des Jahres zu legen, ist absolut böswillig
Robert
14.12.2024

Antworten

Ich stimme dem Kommentator Matthias in weiten Teilen zu. Die Umsetzung selbst ist weniger das Problem, solange sie klar vorgegeben wird. Das Hauptproblem liegt tatsächlich in der Art und Weise der Umsetzung. Betrachtet man beispielsweise die Vorgehensweise von Ebay oder Amazon, die bis kurz vor dem Stichtag irgendetwas zusammengebastelt haben, nach dem Motto „Die Händler werden schon irgendetwas eingeben“, ist das schlichtweg eine Frechheit. Bis heute ist die Datenpflege in diesen Systemen ein schlechter Witz und funktioniert nicht richtig. Für den eigenen Onlineshop hängt der Aufwand stark von der Anzahl der Artikel ab. Mit wenigen Produkten ist die Umsetzung schnell erledigt, bei tausenden Artikeln hingegen wird der Aufwand immens und kostenintensiv. Möglicherweise benötigt man zusätzliches Personal nur für die Pflege der GPSR-Daten (Herstellerdaten ändern sich auch regelmäßig). Auch wir haben den Handel in europäische Länder weitgehend eingestellt, allerdings nicht wegen der GPSR, sondern wegen der ganzen unterschiedlichen Verpackungsrichtlinien, die finanziell einfach nicht mehr tragbar sind. In Bezug auf die Rechtssicherheit stimme ich ebenfalls zu: Hier eröffnen sich den Juristen neue Möglichkeiten, um Verstöße aufzuspüren und daraus Profit zu schlagen – gerade in der Anfangsphase. Leider wird es Juristen in solchen Fällen viel zu leicht gemacht (ist ja nur der Händler verantwortlich), zusätzlich Geld zu verdienen. Als Händler bräuchte man auch irgendeine einfache Melkquelle, aber die Realität sieht anders aus: Händler werden heutzutage eher wie Schwämme behandelt, die bis zum letzten Tropfen ausgequetscht werden. Ob die GPSR letztendlich tatsächlich zu mehr Produktsicherheit führt, bezweifle ich persönlich stark.
Ernest
14.12.2024

Antworten

Wir haben unseren Online-Shop schon seit 18 Jahren. In den letzten Jahren explodieren die Vorschriften exponentiell. Immer denken Politiker sich noch unsinnigere Vorschriften aus, die uns Online-Händler weiter einschränken. Bei mir im Laden hat noch niemand nach den Sicherheitshinweisen vom Hersteller gefragt, aber im Netz muss ich meine Kunden damit in 22 Sprachen belästigen. Was kommt noch? Barrierefreies Internet wird Pflicht. Dann kommt auch noch der digitale Produktpass. Habe ich noch was nicht mitbekommen? Ich bereue nicht, selbstständig geworden zu sein. Aber ich kann nur davon abraten, jetzt in Deutschland eine Selbstständigkeit zu starten.
CF
14.12.2024

Antworten

Pas Problem ist ja, dass etliche Fälle überhaupt nicht bedacht wurden, z.B. wenn man den gleichen Artikel im Wechsel von unterschiedlichen Herstellern einkauft, wie z.B. Schrauben als Schüttgut. Woher soll man wissen welche Schraube der 20.000 Stück von wem kommt und wie soll man das dann im Shop auszeichnen? Bei zwei Herstellern könnte man den Artikel noch doppelt anlegen, aber bei 30 und mehr ist das sinnlos. Von den weiteren Lücken mal ganz abgesehen.
Chai
13.12.2024

Antworten

Ich habe vor kurzem etwas Interessantes gelesen: "USA innovate, China replicate, EU regulate." Da steckt sehr viel Wahrheit dahinter.
Matthias
13.12.2024

Antworten

Es geht im Grunde nicht nur um den Willen, die Umsetzung der GPSR durchzuführen, sondern auch um die dadurch entstehenden Kosten. Im eigenen Onlineshop ist dazu einiges an Programmierarbeit nötig, um das überhaupt technisch zu ermöglichen. Da kann man schon locker 2000 Euro oder mehr einplanen. Dann folgt das eigentliche Einpflegen der Daten zu den jeweiligen Produkten. Bei 50 Euro Stundenlohn kann man hier leicht 5000 Euro an Lohnkosten veranschlagen. Das wird aber gar nicht ausreichen. Wer zahlt diese "Zeche"? Von Entbürokratisierung keine Spur. Auch Handwerkskammern und IHKs sehen hier ruhig zu, ohne sich für die Händler und Handwerker einzusetzen und solche Richtlinien zu verhindern. Man muss aber auch dazu sagen, daß auch Juristen gerne Ihren Job gesichert sehen. Was verständlich ist. Denn wenn die Spielregeln gering und eindeutig wären, dann wären diese Herrschaften wohl bald ohne Arbeit. ;-) Meine Meinung ist, daß sich der EU weite Handel dadurch wieder mal einschränkt, anstatt zu florieren. Wir liefern hier nur noch innerhalb Deutschland und Österreich, da wir nicht alle 15 Amtsprachen übersetzen werden. Somit ist für uns der EU weite Handel aktuell Geschichte. Eh ein Irrsinn, wenn man bedenkt dass der Browser auch nach Wunsch übersetzen kann oder auch der Google Übersetzer hier ebenfalls kostenlos ist, für den Verbraucher. Aber ruhig weiter so. Der Krug geht so lange zum Brunnen bis..... blablabla....