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Deutscher Zoll untersucht Online-Händler: Verdacht auf fehlerhafte Zollanmeldungen

Veröffentlicht: 20.10.2025
imgAktualisierung: 20.10.2025
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 1 Min.
20.10.2025
img 20.10.2025
ca. 1 Min.
Viele Pakete, gestapelt, in einer Halle
Genrix20061.mail.ru / Depositphotos.com
Nicht korrekt gezahlte Einfuhrabgaben können teuer werden. Der deutsche Zoll untersucht einen Fall von jahrelangen Zollunregelmäßigkeiten.


Der britische Online-Modehändler Asos steht im Zentrum eines Rechtsstreits mit den deutschen Zollbehörden. Nach Angaben von vier mit der Angelegenheit vertrauten Personen geht es um angeblich fehlerhafte Zollanmeldungen bei Warensendungen nach Deutschland. Diese Unstimmigkeiten sollen sich über mehrere Jahre erstrecken, wie die Financial Times berichtet.  

Asos wiegelt ab

Mehr als 95 Prozent der betroffenen Fälle seien laut Asos mittlerweile geprüft. Das Unternehmen geht davon aus, dass die festgestellten Abweichungen zu einer Nachzahlung von lediglich 500.000 Euro führen werden. Diese Einschätzung basiere auf Analysen externer Berater und entspreche den Vorgaben der Welthandelsorganisation (WTO).  

Asos erklärte, die deutsche Tochtergesellschaft befinde sich in Gesprächen mit den Behörden. Die potentielle Nachzahlung werde im Verhältnis zur Unternehmensgröße keine wesentliche Auswirkung haben, so das Unternehmen. Die Generalzolldirektion in Deutschland wollte den Fall nicht kommentieren und verwies auf rechtliche Gründe.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 20.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 20.10.2025
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Frank2
27.10.2025

Antworten

Wundert eigentlich niemanden, der sich mit dem Thema Zoll mal auseinandergesetzt hat. Anstatt, dass man was vereinfacht, wird alles immer nur komplizierter - ein Schuh ist erstmal ein Schuh egal ob mit oder nur zum Teil aus Leder, Gummi oder Textil. Auch wenn der Schuh einen bunten Punkt hat, braucht man dafür keine Extra Zolltarifnummer. Außerdem mal die Frage in die andere Richtung, "der Zoll" hat den Import freigegeben, ergo hat er ihn Kontrolliert und hätte beim Import ja monieren können, falsche Zolltarifnummer bitte stelle richtig....