Der Schweizer Nationalrat hat sich in ein einer Abstimmung vom 17. September 2014 vorerst gegen ein allgemeines Widerrufsrecht im Online-Handel entscheiden. Damit schlägt die Schweiz einen Weg ein, der weitreichende Folgen für die Schweizer Online-Händler haben könnte. In der EU gilt seit dem 13. Juni die neue Verbraucherrechterichtlinie, die Kunden ein allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen zusichert.
(Bildquelle Scheizer Flagge E-Commerce: xtock via Shutterstock)
Im Gegensatz zur EU, will der Nationalrat Online-Shopper in der Schweiz nicht besser schützen und lehnt deshalb die Einführung eines allgemeinen Widerrufrechtes für den Online-Handel ab. Die Begründung dafür liefert Giovanni Merlini (FDP/TI) und verweist dabei auf Telefon- und Haustürgeschäfte: „Die Gefahr, dass Käufer überrumpelt würden, bestehe bei Haustür- und Telefongeschäften, nicht aber bei Internetgeschäften. […] Denn im Internet werde der erste Schritt zum Abschluss eines Vertrags in aller Regel vom Konsumenten gemacht.“ Die Einführung wurde mit 95 zu 84 Stimmen abgelehnt.
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