Bewertungen: Ein Überblick über die Änderungen
Die Neuerungen im Bewertungssystem von eBay sind Teil des umfassenden Frühjahrs-Updates (wir berichteten) und sollen laut Unternehmensangaben Händlern helfen, ihre Prozesse zu optimieren und Kunden somit ein ungetrübtes Einkaufserlebnis ermöglichen. Nach wie vor haben Kunden dabei die Möglichkeit, die stattgefundene Transaktion nicht nur allgemein – positiv, neutral oder negativ – zu beurteilen, sondern auch detaillierte Bewertungen zur Qualität der Artikelbeschreibung, zur Kommunikation, zur Versandzeit sowie den Versand- und Verpackungskosten abzugeben.
Bisher trugen diese Aspekte maßgeblich zur Gesamtbewertung eines Händlers bei. Künftig sollen jedoch auch andere (auch negative) Faktoren bei der Bemessung des Servicestatus eine Rolle spielen. So kündigte eBay beispielsweise die Einführung einer sogenannten „Mängelquote“ ein, bei der „das Verhältnis von mangelhaften zu einwandfreien Transaktionen“ berechnet wird.
Als mangelhaft definiert der Online-Marktplatz dabei eine Transaktion, bei der ein Käufer eine negative Erfahrung machen musste. Je mehr „gute Transaktionen“ ein Händler also vorweisen kann, desto geringer sind eventuelle Auswirkungen einer mangelhaften Transaktion auf den gesamten Servicestatus. In Zahlen ausgedrückt heißt dies: Verkäufer mit Top-Bewertungen dürfen ab August 2014 maximal 2,5 Prozent, alle anderen Verkäufer maximal 5 Prozent von Transaktionen mit Mängeln aufweisen.
Weiterhin führt eBay einen neuen Ansatz ein, der Händler davor bewahren soll, Nachteile aus nicht erhaltenen Bewertungen zu ziehen. Ab August gilt daher: Keine Bewertung ist eine gute Bewertung. Das heißt, jede Transaktion, die vonseiten der Kunden nicht bewertet wurde, hat positive Auswirkungen auf den Servicestatus der Händler.
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Wenn das nicht illegal ist...?
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