SaaS-Lösungen
Software-as-a-Service boomt auch in Deutschland. Insbesondere der Business-to-Business (B2B)-Bereich ist stark entwickelt. Die Buchhaltung oder Teile davon, beispielsweise komplexe Abonnement-Abrechnungen bei Vertragsangeboten im Telekommunikationsbereich, können komplett an externe Spezialisten ausgelagert werden. Leistungen werden nur abgerechnet, wenn sie tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Die IT-Dienstleister bieten Know-How und Kapazitäten, ein Webshop muss lediglich seine Kundendaten übermitteln. Doch da liegt auch das Problem. Diese werden nämlich auf externen Servern gespeichert, deren Sicherheit nicht in jedem Fall garantiert werden kann, da diese sich teilweise in fremden Ländern befinden. Auch die internationale Rechtsprechung weist in dieser relativ modernen Technologie noch Grauzonen auf.
Abschlussbemerkung: Finanzrechtliche Aspekte
Online-Shops sind meist Unternehmen, die nicht der doppelten Buchführungspflicht unterliegen. Sie müssen lediglich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach Paragraf 4, Absatz 3 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) durchführen. Eine zuverlässige Buchhaltung über das Jahr hinweg kann mit geeigneter Software die Steuererklärung durch die notwendigen Kontenrahmen (SKR03) und die umfangreiche Dokumentation von Buchungsvorgängen erleichtern: Es ist so einfacher, alle Bankbelege sowie Ausgangs- und Eingangsrechnungen Zeitabschnitten zuzuordnen.
Somit sollte sich jeder Verantwortliche eines Webshops den Einsatz entsprechender Software überlegen, da er Zeit, Geld und nicht zuletzt Nerven sparen kann. Bei Fehlern in der Steuererklärung drohen hingegen Nachzahlungen oder massive Bußgelder.
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