Ebay Kleinanzeigen: Jugendlicher will Mitschüler verkaufen

Veröffentlicht: 24.10.2018
imgAktualisierung: 21.06.2022
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
24.10.2018
img 21.06.2022
ca. 2 Min.
Ein 15-Jähriger hat bei Ebay Kleinanzeigen einen Mitschüler zum Verkauf angeboten. Jetzt muss er sich vor dem Jugendgericht verantworten.


Bei Ebay Kleinanzeigen hat ein 15-Jähriger einen Mitschüler zum Verkauf angeboten. Die witzig klingende Anekdote ist offenbar ein schlimmer Fall von Mobbing.

Ebay App
© BigTunaOnline / Shutterstock.com

Ebay Kleinanzeigen ist berüchtigt für kuriose Quatsch-Angebote und auch für vermeintlich lustig gemeinte Angebote von Großeltern oder kleinen Geschwistern. Ein aktueller Fall aus München könnte auch als Witz durchgehen, wenn er nicht in erster Linie enorm menschenverachtend wäre. Ein 15-Jähriger hat einen Mitschüler auf dem Portal zum Verkauf angeboten. „14-jähriger Junge zu verkaufen“, heißt es in der Anzeige für 100.000 Euro Verhandlungsbasis. In der „Artikelbeschreibung“ wird schnell klar, dass der Fall alles andere lustig ist.

Menschenverachtender „Spaß aus Langeweile“

Die Beschreibung des Jungen ist hochgradig menschenverachtend. Er werde dort als „Fehlkauf“ beschrieben, so die Abendzeitung München. Das „Exemplar komme leider aus China“, sei „minderwertig“ und würde „wirklich derbe stinken“. Es sei ein „Ölwechsel“ zu empfehlen. Eine Frau, die das Angebot entdeckte, informierte daraufhin die Polizei und die setzte das für Menschenhandel zuständige Kommissariat ein, da zunächst nicht klar war, ob es sich um einen schlechten Scherz handelt oder nicht. Es brauchte „monatelange und schwierige Ermittlungen“, um den Ersteller des Angebots ausfindig zu machen.

Dieser sagte aus, dass es ein „derber Spaß aus Langeweile“ war. Er und das Opfer wohnen in der gleichen Straße. Bei einer Durchsuchung seines Zimmers fand die Polizei gepolsterte Würgehölzer. Das 14-jährige Opfer wurde schon vorher in der Schule gehänselt und gemobbt, das Kleinanzeigen-Angebot war letztlich die Spitze des Eisbergs. Der Täter muss sich nun vor dem Jugendgericht wahrscheinlich wegen Verleumdung, übler Nachrede, Beleidigung und illegalem Waffenbesitz verantworten.

Veröffentlicht: 24.10.2018
img Letzte Aktualisierung: 21.06.2022
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Heidemann
27.10.2018

Antworten

na - dann wollen wir mal hoffen ,das der Erfinder einer gewissen Baumarkt-Werbun g (Schwester will Ihren Bruder umtauschen /oder abgeben) keine Kinder hat !
brrrrr
25.10.2018

Antworten

welche Art Internetplattfo rm ist das eigentlich, bzw. welche Ermittlungsbarr ieren gibt es eigentlich, wenn es "monatelange und schwierige Ermittlungen" braucht (innerhalb Deutschland !!), um diesen Anbieter (oder auch evtl. andere in ähnlichen Fällen) ausfindig zu machen ?