Onlinehändler Magazin: Welche Strategien hat eBay in petto, um gegen Produktpiraterie vorzugehen?
Daphne Rauch, Senior Manager Corporate Communications: „EBay ist ein offener Online-Marktplatz mit mehr als 171 Millionen aktiven Käufern weltweit, auf dem wir unseren Nutzern den Handel mit nahezu allen Dingen ermöglichen, die im Rahmen der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen und im Einklang mit unseren Grundsätzen handelbar sind. Dabei kümmern wir uns darum, unzulässige Artikel vom Online-Marktplatz fernzuhalten. Wir missbilligen ausdrücklich jeden Versuch, den eBay-Marktplatz für den Handel mit unzulässigen Artikeln zu missbrauchen. Artikel, die gegen rechtliche Vorschriften, die guten Sitten oder die eBay-Grundsätze verstoßen, dürfen bei eBay nicht zum Verkauf angeboten werden.
Das Anbieten von Fälschungen und rechtswidrigen Repliken/Kopien ist daher bei eBay grundsätzlich nicht erlaubt. Markenrechtsverletzende Angebote schädigen den eBay-Marktplatz, unseren Ruf und führen für unsere Käufer zu negativen Erfahrungen beim Handel.
Wenn zeitweise unzulässige Artikel auf unserem Marktplatz sichtbar sind, bedeutet dies keinesfalls, dass wir diese Angebote dulden oder erlauben. Es handelt sich dabei um Artikel, von denen wir bis dahin noch keine Kenntnis hatten und die deshalb noch nicht gelöscht wurden. Registrierte Verkäufer können zu jeder Zeit Angebote auf dem eBay-Marktplatz einstellen. Aufgrund der Vielzahl der Artikel, die bei eBay eingestellt werden, ist es nicht möglich, jeden Artikel individuell zu prüfen, bevor er auf dem Marktplatz erscheint.
Jeder, der mit seinen angebotenen Artikeln gegen Gesetze, die guten Sitten oder die eBay-Grundsätze verstößt, riskiert den Abbruch seiner Angebote, seinen Ausschluss vom eBay-Marktplatz und gegebenenfalls auch rechtliche Konsequenzen. eBay arbeitet dafür sehr eng mit den Ermittlungsbehörden – Polizei und Staatsanwaltschaft – zusammen. Die Behörden haben eigene Meldekanäle, über die sie sich mit Auskunftsersuchen im Rahmen ihrer Ermittlungen an uns wenden können. Die so angefragten Informationen werden von unseren Kolleginnen und Kollegen so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt, um Ermittlungen bestmöglich zu unterstützen.
Wir löschen rechtsverletzende Angebote, wenn wir hinreichende Kenntnis von solchen Angeboten haben. Dabei sind wir auf verschiedenen Ebenen tätig: Unsere Sicherheitsteams suchen mithilfe einer hoch entwickelten Sicherheitssoftware nach Artikeln, die als Fälschungen erkennbar sind, löschen diese und sanktionieren die Anbieter. Die besondere Herausforderung bei diesem Thema ist für uns, dass Artikel für uns oft nicht als Fälschungen erkennbar sind. Hier sind wir auch auf die Unterstützung der Hersteller angewiesen, die ihre Produkte am besten kennen.
In diesem Zusammenhang haben wir ein eigenes Programm ins Leben gerufen, an dem mittlerweile weltweit mehr als 40.000 Rechteinhaber teilnehmen, das sogenannte Verifizierte-Rechte-Inhaber-Programm (VeRI). Im Rahmen dieses Programms können uns Rechteinhaber schnell und unkompliziert Angebote melden, die gegen ihre Rechte verstoßen. Diese Angebote werden von eBay gelöscht. Für eBay ist die Zusammenarbeit mit Rechteinhabern im Rahmen des VeRI-Programms von großer Bedeutung und hat sich bewährt. Denn in vielen Fällen ist es nur für die Rechteinhaber selbst ersichtlich, dass ein Angebot gegen ihre Schutzrechte verstößt.
Die Mitarbeiter von eBay können nicht Experten für jegliche Art von Produkten sein und in allen Bereichen Detailkenntnisse besitzen, woran Fälschungen bestimmter Produkte zu erkennen sind. Ebenso können wir Artikel nicht auf reinen Verdacht löschen, wir müssen zumindest hinreichende Hinweise haben, dass es sich bei einem Produkt um eine Fälschung handelt.

Wir sind der festen Überzeugung, dass eine Zusammenarbeit mit Rechteinhabern – wie etwa im Rahmen des VeRI-Programms – der erfolgversprechendste Weg ist. Ein gutes Beispiel dafür ist auch das sogenannten „Memorandum of Understanding (MoU) über den Internethandel mit gefälschten Waren“, das unter Federführung der Europäischen Kommission erarbeitet und von namhaften Rechteinhabern und eBay unterzeichnet wurde. Das MoU hat die Kooperation mit Rechteinhabern verbessert und ein gutes Forum für „Best Practices“ geschaffen. Wir unterstützen die Bestrebungen der Europäischen Kommission, weitere Unternehmen für die aktive Teilnahme am MoU-Prozess zu gewinnen. (Foto: Daphne Rauch © Ebay)
Käufern, die davon ausgehen ein gefälschtes Produkt erhalten zu haben, raten wir, uns dies zu melden, damit wir geeignete Maßnahmen gegen den Verkäufer treffen können. War der Artikel mit dem eBay-Garantie-Logo versehen oder wurde er beispielsweise per Lastschrift, Kreditkarte oder mit PayPal bezahlt, erhalten die Käufer bei einem gefälschten Artikel, der als Originalware verkauft wurde, ihr Geld zurück, wenn sie einen Antrag auf Käuferschutz stellen. Käufern steht es natürlich außerdem frei, einen solchen Fall bei den Ermittlungsbehörden zur Anzeige zu bringen. EBay unterstützt die Behörden in solchen Fällen bei Ihren Ermittlungen.
Wir haben größtes Interesse daran, Rechteverletzungen wie Produktpiraterie zu unterbinden. Bitte beachten Sie aber, dass nicht eBay, sondern der Anbieter für die Inhalte seiner Angebote verantwortlich ist. Rechteinhaber müssen sich daher für alle Maßnahmen, die über die Entfernung des Angebotes hinausgehen, grundsätzlich an den Anbieter wenden.“
Kommentar schreiben
Antworten
Auch Steuerhinterzie her (Scheingewerbli che) und illegale Verkäufer von Elektrogeräten (ohne WEEE) werden von Ebay großzügig geduldet. Bei letzterem hatte Ebay von mir eine Liste mit Verkäufern erhalten auch diese waren nach Wochen und Monaten noch online. Das liegt vielleicht auch an den tausenden von Bewertungen und somit auch der üppigen Provision die Ebay einsteckt.
Ihre Antwort schreiben