Journalisten, Wissenschaftler und Künstler erhalten Sonderstatus
Und genau von dieser Öffnungsklausel macht Österreich gebrauch und stellt beispielsweise Behörden einen Freifahrtsschein aus, denn diese kommen generell straffrei davon. Egal, was sie mit den Daten machen. In dem neunen Absatz 5 des Paragrafen 30 heißt es: "Gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden."
Zudem wurden auch Privilegien für Journalisten, Wissenschaftler und Künstler geschaffen. Wie heise online berichtet, dürfen Journalisten personenbezogene Daten für journalistische Zwecke „verarbeiten und dabei die Kapitel II, III, IV, V, VI, VII und IX der DSGVO ignorieren.“ Ähnliches gilt für wissenschaftliche, künstlerische und literarische Zwecke. Demnach finden ausgewählte Teile der DSGVO keine Anwendung, „soweit dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen".
Verlierer gibt es immer
Im ersten Augenblick klingt es so, als ob alle von der Neufassung profitieren würden. Das stimmt allerdings nichts. Gemeinnützige Organisationen, die im Auftrag betroffener Bürger Datenschutzverletzungen zur Anzeige bringen wollen, gucken in die finanzielle Röhre. Denn sie dürfen keinen Schadensersatz verlangen und bekommen kein Geld von Prozessfinanzierern. Weiteres „Opfer“ der Neuregelung: Arbeitnehmervertreter. Noch im letzten Jahr wurden diese von der DSGVO ausgenommen, nun müssen sie sich wie alle anderen mit der Datenschutzrichtlinie auseinander setzen.
Wer jetzt allerdings glaubt, dass es den österreichischen Online-Händlern besser ergeht, dem sei folgendes noch mal ins Gedächtnis gerufen: Beim grenzüberschreitenden Handel müssen österreichische Händler, die beispielsweise nach Deutschland verkaufen, immer die Vorgaben des Ziellandes beachten. Sprich: Sie müssen sich an den strengen deutschen Datenschutz halten. Deutsche Händler, die wiederum nach Österreich verkaufen, müssen wahrscheinlich keine sonderlichen Strafen fürchten.
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Wie man sieht: Die EU Vollharmonisier ung ist für den A*
Genauso wie Fairness und Gleichheit.
Wir Deutschen Händler werden wieder ausgeblutet.
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