Das diesjährige Herbst-Update von Ebay umfasste unter anderem Änderungen hinsichtlich der Angabe von Kontaktinformationen in den Artikelbeschreibungen und der Verwendung von Links, die zu Websites außerhalb von Ebay verweisen. Auf genau diese beiden Neuregelungen hat der Online-Marktplatz nun noch einmal ausdrücklich hingewiesen.

© Markus Mainka - Shutterstock.com
Mitte September präsentierte Ebay zahlreiche Neuerungen, die auf die Händler des Marktplatzes im Zuge des Herbst-Updates 2017 zukommen werden. Dabei ging es unter anderem um die Einführung des HTTPS-Standards, beschleunigte Retouren-Prozesse sowie Erweiterungen bei den Produktkennzeichnungen.
Ein wichtiges Thema ist aber auch die korrekte Angabe von Kontaktinformationen und Links bei Ebay, denn hier wurden ebenfalls Änderungen vorgenommen. Das Unternehmen hat nun abermals explizit darauf hingewiesen, dass Händler ihre Angebote überprüfen sollten. So dürfen keine Kontaktinformationen mehr in den Artikelbeschreibungen eingebunden werden. Ebay hat nach eigenen Angaben im Oktober damit begonnen, etwaige Kontaktinfos in den Beschreibungen auszublenden. Hierfür steht das Feld „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ zur Verfügung.
Kommentar schreiben
Antworten
vielen Dank für die Nachfrage.
In der Tat verbietet es Ebay, eine Verlinkung auf externe Seiten in den Shop zu integrieren. Da, wie schon richtig erwähnt, eine Verwendung des Mitglieds-Logos nicht ohne entsprechende Verlinkung erlaubt ist, folgt daraus:
das Mitglieds-Logo des Händlerbundes (sowie andere Logos und Siegel) können bei Ebay nicht mehr verwendet werden und müssen aufgrund der Ebay-Grundsätze entfernt werden.
Viele Grüße!
Die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
ich meine aber mal gelesen zu haben, daß das Logo ohne Link abgemahnt werden kann, da man sonst nicht nachvollziehen könnte, ob das Logo rechtmäßig verwendet wird.
Bedeutet das jetzt im Umkehrschluß, daß man auf eBay das Logo nicht mehr verwenden darf/kann ?
Ihre Antwort schreiben