Bei Saturn ist kürzlich eine Abmahnung eingegangen. Testkäufer hatten vergeblich versucht, ein Elektroaltgerät in einer Filiale des Unternehmens abzugeben und die Elektrokette daraufhin abgemahnt. Nun meldet sich Saturn durch eine Sprecherin zu dem vorliegenden Fall selbst zu Wort.
Händler von Elektro- und Elektronikgeräten sollten unbedingt prüfen, ob sie die gesetzlichen Richtlinien zum neuen Elektrogesetz einhalten. Wie wir jüngst bereits mehrfach berichteten, hat die Deutsche Umwelthilfe ein strenges Auge auf entsprechende Anbieter geworfen und in diesem Rahmen auch stationäre Testbesuche durchgeführt.
Im Falle der Elektrokette Saturn wurde einem (unerkannten) Testkunden in einer Kölner Filiale mitgeteilt, er könne sein Elektro-Altgerät (eine Energiesparlampe) vor Ort nicht abgeben – und das, obwohl der Gesetzgeber dies garantiert. Es folgte eine Abmahnung durch die Umwelthilfe (wir berichteten).
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