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Umzugs-StartUps: Move24 verliert Gerichtsstreit gegen Movinga

Veröffentlicht: 23.05.2017
imgAktualisierung: 23.05.2017
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
23.05.2017
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ca. 2 Min.
Move24 hat den Rechtsstreit mit Movinga wegen der Marke "Movago" verloren und muss nun eventuell Millionen an den Konkurrenten zahlen.


Im Rechtsstreit gegen Movinga am Landgericht Hamburg hat Move24 den Kürzeren gezogen und muss eventuell aufgrund des ehemaligen Namens Movago Millionen an Movinga zahlen.

Urteil

© Andrey_Popov / Shutterstock.com

Seit 2015 ist das Verhältnis zwischen den Umzugs-StartUps Movinga und Move24 mindestens zerrüttet. Damals hieß Move24 noch Movago. Die Ähnlichkeit zu „Movinga“ stieß dem Konkurrenten sauer auf, es kam zum Rechtsstreit, der bereits seit einem Jahr am Landgericht Hamburg ausgetragen wird. Gründerszene-Informationen zufolge ist das Verfahren nun beendet. Bereits Mitte April soll das Gericht ein Urteil gefällt haben, das in den kommenden Tagen rechtskräftig werden soll.

„Movago“ zu nah an „Movinga“

„Die Beklagten (Move24) wurden verurteilt auf Unterlassung der Benutzung des Kennzeichens „MOVAGO“ (Bild- und Wortmarke in jeglicher Form)“, so die Movinga-Anwälte gegenüber Gründerszene. Das Gericht begründete, dass die Zeichen „Movago“ und „Movinga“ „optisch und phonetisch ähnlich“ seien, „insbesondere wegen des identischen Wortanfangs, derselben Silbenzahl und der ähnlichen Wortmelodie.“ Wenn das Urteil rechtskräftig wird, darf Move24 die Marke „Movago“ nicht mehr verwenden.

Das könnte für das Jungunternehmen weitreichende Folgen haben. Zwar hatte man sich schon im April 2016 in Move24 umbenannt, doch fuhr man zu Beginn eine Zweimarken-Strategie. Mittlerweile wurde aber auch diese eingestellt, wer zu Movago surft, wird auf Move24 weitergeleitet. Das heißt aber eben nicht, dass Move24 nun fein raus ist. „Wegen der Verletzungshandlung haben wir einen Anspruch auf Schadensersatz und eine Entschädigung für alle Einnahmen, die unter dem Namen Movago gemacht wurden“, so Finn Hänsel, Geschäftsführer von Movinga.

Millionenzahlung oder „irrelevant“?

Das heißt, dass Move24 seine Umsätze offen legen müsste, damit der Anspruch festgelegt werden kann. Hänsel geht davon aus, dass mit der Marke „Movago“ Millionenumsätze gemacht wurden, „die ohne diesen Namen so nicht erzielt worden wären.“ Move24-Geschäftsführer Anton Rummel sieht das naturgemäß anders und spielt die Relevanz des Urteils herunter: „Geschäftlich sind das Urteil und seine Auswirkungen für Move24 unbedeutend.“ Der Traffic über Movago sei „verschwindend gering gemessen am gesamten Traffic von Move24“.

Man behalte sich vor, Berufung einzulegen, umgekehrt prüft Movinga, das Urteil vorläufig vollstrecken zu lassen. Dafür müsste man bei Gericht 200.000 Euro hinterlegen. Die Schlammschlacht zwischen den Umzugs-StartUps ist also noch nicht beendet. Die Spekulationen über einen Zusammenschluss, die seit längerem in der Branche umher geistern, kann man wahrscheinlich erst einmal ad acta legen.

Veröffentlicht: 23.05.2017
img Letzte Aktualisierung: 23.05.2017
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

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