Die Verbraucherzentrale NRW hat sich genauer mit dem Thema Lieferkosten im Online-Handel beschäftigt. Nach der stichprobenartigen Untersuchung kommt die Verbraucherzentrale zu dem Schluss, dass Versandkosten das große Mysterium des Online-Handels sind.
Auch wenn der Gesetzgeber viel geregelt hat, können Online-Händler zumindest bei den Versandkosten noch frei entscheiden, ob sie diese an den Kunden direkt weitergeben wollen oder nicht. Dabei dürfen sie nicht nur das Porto, sondern auch ihre Auslagen fürs Handling und Verpacken weitergeben – das wichtigste ist, dass sie die Kunden vor Abgabe der Bestellung korrekt informieren.
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Werde die einzelnen Argumente hier natürlich nicht nochmal erwähnen, will vielmehr mit diesem Post anregen, dass die "Verbraucherzen trale", welche sich mit Ihrem "Vorschlägen" mal wieder selbst als "Experte" geoutet hat, vielleicht auch mal mit dem ein oder anderen online Händler spricht, bevor Sie wieder eine "Expertise" erstellt, ist es nicht selbstverständl ich bei "Ratschlägen" alle Teilnehmer der Sache online Handel mit einzubeziehen ?! Generell ist Verbraucherschu tz schon eine gute Sache, dann aber bitte mit Augenmaß und nicht blinder Aktionismus ohne Sachverstand.
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Onlinehandel sieht heute auch ganz anders aus als vor 10 oder 15 Jahren.
Heute wird um 10:00h gekauft, um 10:02h bezahlt und der Kunde fordert(auch dank der Verbraucherschü tzer und Verbraucherzent ralen) das um 10:10 die Trackingnummer im Emailpostfach liegt.
Organisatorisch bleibt da gar keine Zeit die Bestellungen durch zu sehen. und versandkosten anzupassen.
Es bleibt dabei, die Versandkostenfo rmel bei ebay, Amazon oder im Shop ist und bleibt eine Formel, die nicht jeden Fall im einzelnen abdecken kann. Sowas nennt sich Mischkalkulatio n. Aber das muß man dem Narrenverein in den Verbraucherzent ralen wohl noch mal beibringen.
Mir persönlich reicht es, wenn ich meine Versand-Aufwend ungen bezahlt bekomme. egal ob ausgewiesen oder inkludiert. Die passe ich auch gerne händisch an. In der Regel bleibt in der Praxis dafür aber keine Zeit.
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Bei Ebay ist es so, dass man auf die Versandkosten auch Gebühren bezahlen muss. Hat der Kunde einfach gezahlt, bekommt der Verkäufer die Gebühren nicht zurück.
Das ist ärgerlich! Sehr oft weißen die Verkäufer ja darauf hin, dass nach Mehrfachkäufen gefragte werden soll. Das interessiert aber die Käufer nicht.
So zahlt der Verkäufer unnötige Gebühren und ärgert sich deshalb.
Das ist auch der Grund weshalb viele Verkäufer auch vergessen zurück zu zahlen, bzw. auch absichtlich nicht zurück zahlen.
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und welches Risiko er mit welchem Versender eingehen möchte denn hier sind die Unterschiede sehr groß. Denn ein jeder Kunde kann selbst erkennen was der gekaufte Artikel kostet inkl. Versand und dann seine Entscheidung treffen ob er Kauft oder nicht es wird niemand gezwungen. Hier brauchen sich auch keine selbsternannten Ratgeber die leider auch noch keine Ahnung von der Praxis haben kluge Ratschläge geben.
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Auch bei falschen Bestellungen und Fehlern der Käufer müssen die Versandkosten sowieso vom Verkäufer getragen werden, so gesehen ist es eh egal ob die Versandkosten seperat aufgeführt oder inkludiert werden.
Zu der folgenden Aussage:
"Denn die Vielfalt bei möglichen Versandkosten ist scheinbar unendlich. So wird moniert, dass mal eine Sendung kostenlos sei, mal werden anfallende Portokosten umgelegt, mal satte Aufschläge gefordert. Zudem finden sich Staffelungen je nach Gewicht der Ware im Paket oder ob per Rechnung, Kreditkarte oder Paypal bezahlt wird."
Zum Thema kostenlos siehe oben.
Staffelungen je nach Gewicht: Bei den Versanddienstle istern sind auch unterschiedlich e Kosten fällig, je nach Gewicht, Größe etc des Pakets.
Kreditkarte und Paypal erzeugt ebenfalls Kosten, entweder inkludiert man diese, dann zahlen Kunden per Überweisung oder bar theoretisch mehr, oder eben Kreditkarte und Paypal.
Der Begriff Kosten scheint es bei der Verbraucherzent rale nur für Verbraucher zu geben, offensichtlich sieht man Kosten der Händler und Verkäufer nicht.
Zumal man auch sagen muss: Die Kosten werden ja angezeigt, auch vor dem finalen Kauf wird den Kunden angezeigt wieviel diese genau zahlen müssen.
Man kann sich das offensichtlich nicht vorstellen bei der Zentrale, aber der Kunde kann immer noch den Kauf abbrechen oder sich entscheiden den Kauf nicht zu tätigen.
Ich weiss es klingt verrückt auch wenn der Gesetzgeber und die Verbraucherzent rale es anders sehen:
Die Menschen in diesem Land können tatsächlich selber denken und eine Kaufentscheidun g treffen.
Noch zumindest. Die Vertragsfreihei t gilt natürlich für Verbraucher nicht, dazu ist der Bürger leider nicht mündig genug!
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Als Beispiel: Ebay will gerne Kostenlosen Versand und wenn der Kunde 3 mal den gleichen Artikel kauft ist alles OK aber er hat 3 mal Versand gezahlt da ich die Kosten da rein rechne aber das verstehen mind 50% der Käufer nicht. Die meinen es war doch umsonst. Wenn der Artikel auf meiner Homepage gekauft wird zahlt er 3 Artikel und 1 Versand und siehe da 8 Euro günstiger :-)
Bei Amazon sieht es nicht anders aus. Es gibt auch noch viele andere Probleme. Ich verkaufe Körbe: So ein Korb nimmt extrem viel Platz weg. Haben wie 2 passt es zum Teil nicht einmal in ein Karton. Wenn der Kunde für sein Ikea Regal 18 Körbe kauft habe ich bis zu 6 Karton. Bei Ikea würde das in einen passen da man die Klappen kann und meine nicht. Ist doch klar das ich eine Staffelung machen muss oder besser in diesem Fall kostenlosen Versand da der Kunde die Versandpreise nicht sieht.
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Für den Onlinehandel hat der Gesetzgeber dann immer wieder neue Gesetze erfunden und neue Informationspfl ichten eingeführt, so dass der normale Verbraucher, wenn er es denn richtig macht, vor einem Kaufabschluss erst mal ein bis zwei Lesestunden für AGB, Widerrufsrecht, Datenschutz und Versandkosten etc. einlegen muss. Der gewollte Verbraucherschu tz hebelt sich dadurch mehr und mehr selbst aus. Wer bitte denn, mich eingeschlossen, liest das ganze Zeugs denn tatsächlich noch?
Verbraucherzent ralen und Gesetzgeber wollen einerseits den/uns Verbraucher vordergründig zu kritischen und mündigen Käufern erziehen, andererseits sollen wir Online-Händler ein Vielfaches von dem leisten und an Bestimmungen einhalten, als der Laden in der Stadt.
Würde mich nicht wundern, wenn die Verbraucherzent ralen als nächstes vom Online-Handel fordern, dass nebem dem eigenen Preis am Artikel auch alle niedrigeren Preise der Wettbewerber stehen müssen.
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Die Verbraucherzent rale hat mit großem Sachverstand eine aufwändige, repräsentative und wissenschaftlic h fundierte Studie erstellt und die Ergebnisse differenziert dargelegt. Auf diese Weise konnte die arrogante Selbstbedienung smentalität der Onlinehändler einem breiteren Publikum nahegebracht werden.
Unerhört ist doch, daß ein Händler für Taschenbücher horrende EUR 1,57 netto einsackt und dann auch noch EUR 2,07 netto zusätzlich (PRO BUCH! - das sind dann 3,64 TOTALGEWINN!!!) für Versandaufwand abzockt. Grundsätzlich müssten Händler in NRW Bücher nämlich kostenfrei abgeben (allgemeiner Bildungsauftrag , da die Schulen das nicht schaffen) - insbesondere im Niedrigpreisseg ment, da hier vorwiegend staatlich besonders schutzbedürftig e, finanziell schwach gestellte Personen zugreifen.
Korrekt finde ich auch, daß nicht irrtümlich auf die Gebührenstruktu r von amazon und ebay gegenüber dem "eigenen Shop" verwiesen wurde - dies würde die Verbraucher ggf. verunsichern.
Per Saldo fehlt mir eigentlich nur das Postulat, daß diese hanebüchene Narrenfreiheit der Händler endlich staatlicherseit s beendet werden muss und kostenloser Hin- und Rückversand vorgeschrieben wird. Nur so können die schutzwürdigen Interessen der Verbraucher gegen die verbrecherische Händlerschaft in Deutschland durchgesetzt werden.
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