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Fusionskontrolle für Internet-Unternehmen wird verschärft

Veröffentlicht: 28.09.2016
imgAktualisierung: 28.09.2016
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
28.09.2016
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ca. 2 Min.
Das Bundeskabinett verschärft in einer Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen die Fusionskontrolle für Internet-Unternehmen.


Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird novelliert. Fusionen, vor allem von Internet-Firmen, sollen schärfer kontrolliert werden, zudem sollen sich Unternehmen künftig nicht mehr einfach um Bußgeldzahlungen drücken können.

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© Atstock Productions - shutterstock.com

Unternehmensfusionen in der digitalen Wirtschaft, insbesondere von Internet-Unternehmen, werden in Deutschland künftig schwieriger. Das Bundeskabinett in Berlin hat eine Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen, wie Focus via dpa meldet. Es ist bereits die neunte Novelle des GWB. Damit sollen, laut Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), künftig auch Übernahmen von Unternehmen geprüft werden können, deren wettbewerbliches Potenzial sich noch nicht in Umsatzerlösen, aber in einem Kaufpreis von mindestens 400 Millionen Euro zeigt.

Besonderheiten von Internet-Unternehmen sollen berücksichtigt werden

Vor allem sollen Besonderheiten von Internet-Plattformen bei der Prüfung der Marktmacht und Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigt werden, etwa der Zugang zu marktrelevanten Daten. Das Transaktionsvolumen soll künftig maßgeblich sein. Bislang greift die Fusionskontrolle erst dann, wenn Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen erreichen. Die Wettbewerbshüter können den Erwerb von Internet-Unternehmen mit großem Marktpotenzial, aber (noch) wenigen Erlösen oft nicht prüfen, selbst wenn der potenzielle Käufer Marktführer ist.

Darüber hinaus soll mit der Novelle eine Haftungslücke geschlossen werden, die es Unternehmen bislang ermöglicht, Bußgeldzahlungen zu vermeiden. Oft wird das haftende Tochterunternehmen einfach vom Markt genommen und die Bußgeldforderung erlischt mit dem Unternehmen. In Zukunft soll nun der gesamte Konzern belangt werden können und nicht mehr nur die einzelne Tochter.

Veröffentlicht: 28.09.2016
img Letzte Aktualisierung: 28.09.2016
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

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