Zum beruflichen Alltag von Händlern gehört nicht nur der eigentliche Verkauf von Produkten, sondern auch die Beschäftigung mit bürokratischen Belangen. Wie wichtig zum Beispiel steuerliche Angelegenheiten werden können, macht eine künftige Ebay-Neuerung deutlich: Von dieser Neuerung könnte die Zukunft einiger Händler abhängen.
Wie in jedem Jahr üblich hat Ebay nun, zum Ende des Sommers, sein Herbst-Update bekannt gegeben. Über die einzelnen Neuerungen, die für gewerbliche Händler wichtig sind bzw. sein werden, haben wir bereits an dieser Stelle berichtet. Ein Thema, das jedoch im Zuge der Änderungen besondere Priorität hat und daher noch einmal separat beleuchtet werden soll, ist folgendes: Ebay fordert seine gewerblichen Händler dazu auf, bis zum 25. Oktober 2016 ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf dem Marktplatz zu hinterlegen.
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ich habe eine Frage. Wo liegt hier denn für mich der Vorteil? Wenn ich meine Ust-ID da nicht angebe, bekomme ich zwar höhere Rechnungen als mit 19%,diese kann ich aber doch als Vorsteuer monatlich geltend machen, dies ist doch mit Nettorechnungen nicht der Fall, ebay schreibt doch auch das man dann darauf anfallende Mehrwertsteuer abführen soll. Also wo liegt der Vorteil?
Vielleicht habe ich ja etwas übersehen.
Oliver
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Und sorry, aber wenn hier schon dargestellt wird, "wie easy" doch die ERlangung einer UID ist, der sollte dann auch darauf hinweisen, welche Pflichten daraus folglich hervorgehen. Das könnte sonst für den/die einen oder anderen ein böses Erwachen ergeben.
Wobei man als Unternehmer/in über solche Sachverhalte ohnehin Bescheid wissen sollte. (naja, wobei mancher ja nichtmal mit Prozentrechnung vertraut scheint, und Umsatz oft mit gewinn verwechselt wird ;) )
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Ein Händler ohne Umsatzsteuer-ID ??? Die dann auch noch in ihrer Existenz bedroht sein sollen?
Das würde doch wenn überhaupt nur die treffen, die erst als sogenannte Kleinunternehme r alle Preise kaputtmachen, da sie die MwSt nicht aufschlagen und anschließend so das Finanzamt betrügen.
Solche Händler sind garantiert auch Mitglied im Händlerbund (Ironie aus).
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Allerdings gibt es die gesetzliche Regelung nach §19, und wenn es diese gibt, warum sollte 1. Ebay das nicht akzeptieren und 2. die Finanzbehörden als angeblicher Aktionator dafür verantwortlich sein, wenn doch die §19-Regelung von ihnen stammt?
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