Das Bundeskartellamt hat die Aufgabe, den Wettbewerb zu schützen. Dazu gehört auch, die Marktmacht von Unternehmen zu überwachen. Doch die bisherigen Regeln lassen sich nur schwer auf Internet-Unternehmen anwenden. Nun beschäftigt sich das Bundeskartellamt mit diesem Problem.

(Bildquelle Digitalisierung: Peshkova via Shutterstock)
Das Bundeskartellamt hat ein Arbeitspapier zum Thema „Marktmacht von Plattformen und Netzwerken“ vorgestellt und beschäftigt sich darin mit der Frage, wie die Marktmacht von Unternehmen im Internet bewertet werden kann. Denn die bisherigen Regeln und Faktoren, nach denen das Bundeskartellamt die Marktmacht von Unternehmen bewertet, lassen sich nur bedingt auf Internet-Unternehmen und -plattformen anwenden.
„Die Internetwirtschaft ticket anders. Netzwerkeffekte fördern große und marktmächtige Unternehmen, die die digitale Wirtschaft prägen“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. So würden die Platzhirsche Big Data nutzen, um sich einen Vorteil zu verschaffen, den neue Unternehmen kaum aufholen könnten. „Daher bedeutet Wettbewerbsvorsprung im Internet vor allem, die Märkte für Wettbewerber, neue Unternehmen und neue Geschäftsmodelle offen zu halten. So leistet die konsequente Durchsetzung des Wettbewerbrechts einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Dynamik des Internets.“
Dazu müsse das Bundeskartellamt die bestehenden Prüfkonzepte weiterentwickeln, damit Fälle schneller analysiert und beurteilt werden können. Denn die Komplexität der Geschäftsmodelle und die wirtschaftlichen Beziehungen auf den digitalen Märkten stellen die kartellbehördliche Praxis vor neue Aufgaben und Herausforderungen. Immer wieder gibt es Diskussionen um die Marktmacht von großen Unternehmen, vor allem Google liefert sich seit geraumer Zeit einen Kampf mit europäischen Wettbewerbsbehörden.
Kommentar schreiben