Einige Kunden bestellen im Internet und planen von vornherein, die Ware wieder zurückzuschicken. Dabei bedeuten Retouren viel Ärger für den Online-Händler. Um die Retourenquote zu senken, eröffnen neue gesetzliche Regelungen ab 13. Juni 2014 die Möglichkeit, dem Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung aufzuerlegen – doch wie effektiv wäre dies?

Laut einer PwC-Umfrage bestellt fast jeder fünfte Online-Kunde häufig Ware, die er wahrscheinlich wieder zurückschicken wird. Ein ebenso großer Anteil bekennt sich dazu, gelegentlich Retouren beim Online-Kauf einzuplanen. Online-Händler dürften diese Zahlen nicht gerade erfreuen: Immerhin sind Retouren mit hohen Kosten verbunden. Aus diesem Grund dürfen ab 13. Juni 2014 den Verbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden.
Die Kostenbeteiligung der Online-Kunden an den für die Händler teuren Retouren erscheint zunächst zwar durchaus sinnvoll, doch die PwC-Studie zeigt, dass dies viele Kunden verprellen würde. So fragte die Studie wörtlich: „Wenn Online-Shops künftig Gebühren für Retouren erheben würden, wie würden Sie ihr Bestell- und Kaufverhalten ändern?“ Mit „Gebühr“ ist hier das Auferlegen der unmittelbaren Kosten der Rücksendung auf die Endkunden gemeint, die mit Inkrafttreten der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie am 13. Juni 2014 möglich wird.
Doch Verbraucher scheuen die Übernahme von Rücksendekosten: Fast ein Fünftel würde dies unter keinen Umständen akzeptieren – aber immerhin knapp die Hälfte der Befragten gab an, eine Zahlungsbeteiligung zu akzeptieren, wenn der Händler bei der Bestellung klar auf diese hinweise. Auch sind zwei Drittel der Befragten der Meinung, dass gute Kunden, die schon öfter bei dem Händler eingekauft haben, davon befreit werden sollten.
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