Was wird Unister vorgeworfen?
Die Vorwürfe gegen Unister sind unter anderem das ungenehmigte Betreiben von Versicherungsgeschäften, Steuerhinterziehung, Streichpreise und das sogenannte „Runterbuchen“. Die ersten drei Vorwürfe stammen aus der ersten Ermittlungswelle, bei der gegen fünf Personen aus dem Unister Holding Umfeld Anklage eingereicht wurde. Über die Zulassung entscheidet das Landgericht Leipzig. Die Prüfung ist bis heute noch nicht abgeschlossen.
Der Vorwurf des sogenannten „Runterbuchens“ stammt aus einer zweiten Ermittlungswelle aus dem Dezember 2013. Wie Unister erklärt, „ist bislang nicht abschließend bekannt, welche Vorwürfe des umfangreichen Ermittlungsvorgangs tatsächlich zur Anklage gebracht werden sollen.“ Bei dem „Runterbuchen“ handelt es sich nach Aussage von Unister allerdings um eine „branchenübliche Methodik der Ticketoptimierung“. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Unister-Kunden die gebuchten Tickets genau zu dem Preis erhalten haben, für den die Buchung eingegangen ist. Aus Sicht des Unternehmens sind weder ein finanzieller Schaden geschweige denn ein Betrugsvorsatz ersichtlich.
Unister selbst zeigt sich zudem unglücklich über das massive öffentliche Vorgehen der Ermittler. Nach vorläufigen Berechnungen sollen Unister nach eigenen Angaben „durch die Arbeit der Sonderkommission ein Schaden in Höhe von mindestens 43,5 Mio. Euro entstanden“ sein. Darin ist ein möglicher Reputationsschaden nicht enthalten. Unister behauptet hingegen, dass „selbst wenn frühere Service-Dienstleistungen der UNISTER Group als Versicherung hätten versteuert werden müssen, […] die Steuerschuld allenfalls im sechsstelligen Bereich liegen“ würde.
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