Booking.com kommt auch mit seinen "engen" Bestpreisklauseln nicht durch. Das Bundeskartellamt hat bekanntgegeben, dass auch diese genauso wie die "weiten" Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig sind. Booking.com muss die Klauseln nun bis Ende Januar vollständig entfernen.

(Bildquelle Hotel: Dmitry Kalinovsky via Shutterstock)
Kurz vor Weihnachten fallen noch einmal wichtige Entscheidungen im Online-Handel. So hat das Bundeskartellamt erneut die sogenannten Bestpreisklauseln von Hotel-Buchungsportalen unter die Lupe genommen. Diesmal hat das Bundeskartellamt den Anbieter Booking.com zum Entfernen der Klauseln aufgefordert.
Wie das Bundeskartellamt in einer Mitteilung schreibt, seien auch „enge“ Bestpreisklauseln von Booking.com kartellrechtswidrig. Deshalb muss Booking.com nach Ansicht des Amtes die Klauseln bis zum 31. Januar 2016 vollständig aus den Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernen, zumindest soweit sie Hotels in Deutschland betreffen.
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