EU-Kommission hat das Recht, Auskünfte einzufordern
Im Verlauf der Sektoruntersuchung wird die EU-Kommission verschiedene Akteure in der gesamten EU befragen und um Auskunft ersuchen, darunter beispielsweise Hersteller, Groß- oder auch Einzelhändler. Das EU-Kartellrecht gibt der Kommission – wie bereits erwähnt – die Befugnisse, entsprechende Auskünfte, Unterlagen oder Erklärungen einzufordern. Das heißt wiederum, dass Händler, die bereits kontaktiert wurden, zum Ausfüllen des Fragebogens verpflichtet sind.
Bei der Sektoruntersuchung geht es im Großen und Ganzen um allgemeine Angaben zum Unternehmen, Beschränkungen mit Blick auf einen Online Shop, Online-Marktplätze oder Preissuchmaschinen, außerdem um Beschränkungen durch Hersteller, den internationalen Handel, die Preisgestaltung, Geo-Blocking, Details zum Versand oder auch die Zahlungsarten.
Auch Sie können helfen, die EU-Kommission bei der Sektoruntersuchung zu unterstützen und auf diesem Wege die Hindernisse innerhalb des europäischen Binnenmarkts abzubauen. Unterstützen Sie den Online-Handel und nehmen auch Sie an der Umfrage der EU-Kommission teil. Um einen Fragebogen zu erhalten, muss dieser per E-Mail von der EU-Kommission angefordert werden. Nähere Informationen finden Sie auf der englischen Website.
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