Analysen erhärten die Vorwürfe
Was bisher nur Gerüchte waren, scheint sich zu bewahrheiten. Immer wieder wurden Vermutungen laut, dass Amazon gut laufende Produkte von seinen Händlern in das eigene Sortiment integriert und so sich einen Teil vom Kuchen sichern will. Die Vorwürfe wiegen schwer, sollen nun aber angeblich bewiesen sein.
Die Repricing-Spezialisten von UpstreamCommerce aus den USA haben in einer Analyse rund 900 Produkte von Amazon-Marketplace-Händlern beobachtet. Dabei haben sie versucht festzustellen, ob der Online-Riese diese in das eigene Sortiment übernimmt. Das Ergebnis: Der UpstreamCommerce will festgestellt haben, dass 25 Prozent der anfangs durch Dritthändler gelisteten Top-Seller-Produkte innerhalb von nur drei Monaten bei Amazon im Sortiment auftauchten. Zufälle? Wohl kaum. Gegenüber Forbes.com erklärt Amos Peleg, CEO und Mitgründer von UpstreamCommerce, dass es sich ihrer Meinung nach, um mehr als einen Zufall handelt. „Die Zahlen sind extrem signifikant – und gewöhnliche Geschäftspraktiken reichen für eine Erklärung nicht aus.“
Und dass Amazon die Ressourcen dafür hat, kann niemand in Frage stellen. Wer, wenn nicht Amazon, kann so einfach Benchmarks für einzelne Sortimente erheben und herausfinden, welche Produkte sich am besten verkaufen? Und auch im Bereich Nachfrage kann Amazon durch die vorhandenen Daten bei weitem bessere Vorhersagen treffen als ein einfacher Händler, schätzt iBusiness.de.
Stellt sich die Frage, ob Amazons Verhalten rechtlich zu beanstanden ist. Rechtsexpertin Yvonne Gasch schätzt das Verhalten wie folgt ein:
Das Besondere an dieser Konstellation ist, dass Amazon – anders als andere Plattformen wie Ebay, die nicht selbst als Verkäufer tätig sind - mit seinen Marktplatz-Händlern in direktem Wettbewerb steht. Indem Amazon die gut laufenden Produkte seiner Händler selbst (zu günstigerenKonditionen) übernimmt, findet zwar eine Art Verdrängung statt. Ein Recht auf den alleinigen Vertreib haben aber die wenigsten Händler.
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§ 263, Absatz 1 Betrug Strafgesetzbuch
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvortei l zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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- Aggressive Verkaufsmethoden
- Ausbeutung oder Verwertung fremder Leistungsergebnisse
- Behinderung des Absatzes des Mitbewerbers
- Nachahmung
- Verleitung zur Vertragsverletz ung oder zum Vertragsbruch
- Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
Würden nur die Einhaltung der bestehenden Regularieren und Gesetze umgesetzt und kontrolliert werden, könnten die Vorgehensweisen eingedämmt werden. Da dies aber bislang nicht der Fall ist, Amazon nach eigenen "Gesetzen" handelt, sind Verdrängung und Ausweitung der eigenen Marktmacht Amazons, des eigenen Profits Tür und Tor geöffnet. Der ruinöse"Raubtie rkapitalismus" greift weiter um sich.
Dies kann niemand gut heißen, die Marketplace-Hän dler am Wenigsten, da ihre Existenz bedroht ist durch solche Entwicklungen. Zuletzt wird es auch die Konsumenten treffen durch Bildung marktdominieren der Konzerne.
Wer sich der Tragweite dieser "Politik" bewusst ist, stützt örtliche Händler und den vielfältigen Onlinehandel, nicht mehr Amazon. Es gibt auch ein Leben ohne Amazon und es wäre wünschenswert eine zunehmende Anzahl an Konsumenten würde Bequemlichkeit sowie "Geiz ist geil"-Mentalitä t ablegen! So kann es einfach nicht weitergehen!
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wir haben Verständnis für Ihren Frust und können die vermeintliche Lagerpolitik von Amazon ebenfalls nicht nachvollziehen. Hier könnten Betroffene rechtliche Schritte einleiten.
Das Fazit in Bezug auf das wettbewerbsrele vante Verhalten von Amazon bezog sich ausschließlich auf die Übernahme der (gut laufenden) Produkte ins Amazon-Sortimen t. Dies ist aus rechtlicher zwar nicht unzulässig, aber dennoch auch aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.
Aus diesem Grund hat der Händlerbund einen „Kummerkasten“ eingerichtet, unter dem Händler ihre Probleme und Erfahrungen mit Amazon (und Ebay) mitteilen können. Die Anliegen und konkreten Problemfälle der Betroffenen können so gebündelt werden und durch den Händlerbund an Amazon und an die Politik herantragen werden:
www.haendlerbund.de/.../
Viele Grüße,
die Redaktion
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Wer aber mit der "Moral von der Geschichte" resümiert, muss diese dann aber auch kritisch hinterfragen lassen. Ich bleibe dabei, dass die Quintessenz, dass es sich um "ganz normalen Wettbewerb" handelt, entweder blauäuig oder gewolltermaßen verharmlosend ist.
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Die am besten laufenden Produkte werden dann unter den -Preisen der anderen direkt bei Amazon verkauft, meist noch durch die Grossabnahme zu einem Preis bei der ein Normaler Händler noch draufzahlen muss.
Es ist auch so das dort nur Händler Bewertungen bekommen, bzw. man diese nur bewerten kann, wenn das Produkt direkt von Amazon verkauft wird gibt es diese nicht warum wohl ?
Amazon will ja nicht nicht das man was schlechtes über Amazon direkt schreibt, aber Amazon will das die Händler dort schlecht bewertet werden, und was passiert dann ?
Die Kunden kaufen direkt bei Amazon !
Das wir noch unterstützt dadurch das Kunden die bei Händlern Kaufen im Streitfall bei Wideruf etc. von Amazon immer Recht bekommen und ihr Geld zurück, denn das ist nicht das Geld von Amazon sondern von den Händlern, die für Amazon die Arbeit machen !
Händler bekommen Abmahnungen von amazon weil an einem nicht bundesweit einheitlichen Feiertag keine Pakete versendet werden !
Amazon ist ein Trojanischen Pferd, aber wer das als Händler bei Amazon noch nicht gemerkt hat dem ist nicht helfen
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