Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie trat vor einem Jahr in Kraft. Wie hat sich die Branche seit dem verändert? Eine aktuelle Studie des Händlerbundes "Verbraucherrechterichtlinie im Jahr 2015" zeigt deutlich, dass für die Mehrheit der Online-Händler die Verbraucherrechterichtlinie kaum Auswirkungen hatte, aber einen enormen Aufwand mit sich brachte.

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Wäre das nicht für den Verkäuferstatus wichtig und würde man da nicht auch noch auf die Gebühren einen Rabatt erhalten, dann würde sicherlich kaum ein Händler ein längeres Widerrufsrecht einräumen.
Ich als Händler mit Textilien biete nur 14 Tage an. Denn ich lasse mir doch nicht von einer Plattform vorschreiben, daß ich eine längere Frist gewähren MUSS als gesetzlich vorgeschrieben! Wenn man gute Bewertungen hat, braucht man kein dummes Logo(das NUR Ebay gut dastehen läßt).
Und ich habe so gut wie keine Widerrufe(ca 0,5%)!
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