Booking.com muss in Frankreich, Schweden und Italien die Bestpreisklauseln entfernen. Das teilte die EU-Kommission mit, welche die Verfahren der drei Wettbewerbsbehörden gegen Booking.com koordiniert hat. In Deutschland läuft noch ein Verfahren gegen Booking.com.

(Bildquelle Hotel: Dmitry Kalinovsky via Shutterstock)
Nachdem das Online-Buchungsportal Booking.com von verschiedenen Wettbewerbsbehörden in Europa wegen seiner sogenannten Bestpreisklauseln abgemahnt wurde, gab das Online-Portal jetzt nach. Wie die EU-Kommission mitteilte, verzichtet Booking.com in den Ländern Frankreich, Italien und Schweden künftig auf die Klauseln. In Deutschland hatte auch das Bundeskartellamt Anfang April Booking.com wegen Bestpreisklauseln für deutsche Hotels abgemahnt.
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