Noch immer gestaltet sich der Online-Lebensmittelmarkt in Deutschland schwierig. Viele Kunden sind nach wie vor skeptisch und auch ein Großteil der stationären Anbieter scheut den Einstieg ins Internet-Geschäft. Zu den wenigen mutigen, digitalen Lebensmittel-Lieferdiensten gehört Shopwings. Doch gegen das Unternehmen wurde nun eine einstweilige Verfügung erlassen.

(Bildquelle Lebensmittel einkaufen: gpointstudio via Shutterstock)
Berlin und München sind jene Städte, auf die sich Shopwings mit seinem Online-Lebensmittel-Angebot konzentriert. Hier können Kunden im digitalen Sortiment stöbern, ihre Einkäufe mit ein paar Klicks erledigen und sich diese dann innerhalb weniger Stunden nach Hause liefern lassen. Doch das tägliche Geschäft im Samwer-StartUp dürfte nun ins Stocken geraten, wenn nicht gar zum Erliegen kommen. Denn das Landgericht Berlin hat gegen Shopwings (genauer gesagt die Shopping Operations GmbH) eine einstweilige Verfügung erlassen.
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Weil sich der Onlinehandel an dieselben Gesetzte halten muss wie der Offline-Handel? Und für jeden Online-Händler dieselben Gesetze gelten und keine Ausnahmeregelun gen für Samwer-StartUps besteht? Wie schade.
Es gibt eine ganze Menge wirklich unnötiger Verordnungen, Gesetze, Verfügungen. Auch ich schlage mich täglich damit rum. Aber die korrekte Kennzeichnung von Lebensmitteln halte ich doch für eine sinnvolle Angelegenheit.
Und, es gibt eine ganze Menge positiver Beispiele: allyouneed.de mytime.de
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1) Wird die Kühlkette eingehalten?
2) Wollen wir wirklich noch einen Lieferdienst, der mit Pseudo-Selbstän digen Lieferanten Sozialstandards wie den Mindestlohn umgehen will?
3) Ist das wirklich zulässig, wenn Shopwings andere Shops als sein Lager missbraucht und dann ganz still und heimlich etwas auf jeden Preis aufschlägt... ?
www.toptestsieger.de/.../
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