Immer wieder wird vor Anbietern wie Temu, Wish oder Shein gewarnt. Besonders der Erwerb von Elektrogeräten wird als riskant eingestuft. Hier soll es jedoch nicht um mögliche Gefahren gehen, sondern um die Entsorgung dieser Geräte. In Deutschland sind die Hersteller im Rahmen der erweiterten Produktverantwortung für die Entsorgung verantwortlich. Dafür müssen sie sich und die Geräte bei der Stiftung EAR registrieren – einer Pflicht, der Temu und Co. offenbar nicht nachkommen. Welche Auswirkungen das hat, erklärt Alexander Goldberg, Vorstand der Stiftung EAR.
Die Stiftung EAR ist die beliehene Gemeinsame Stelle der Hersteller, die in Deutschland für den Vollzug des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zuständig ist. Zusätzlich übernimmt die Stiftung EAR Vollzugsaufgaben aus dem Batteriegesetz (BattG). Zu ihren Aufgaben gehört es insbesondere, die Hersteller nach ElektroG und BattG zu registrieren und diese in einem Verzeichnis zu veröffentlichen.
OnlinehändlerNews: Warum ist die Registrierung von Elektroprodukten in Deutschland so wichtig?
Alexander Goldberg: Hersteller oder ihre Bevollmächtigten dürfen ohne ordnungsgemäße Registrierung keine Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr bringen. Vertreiber dürfen keine Elektrogeräte von nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierten Herstellern oder Bevollmächtigen in Deutschland zum Verkauf anbieten. Zudem dürfen Online-Marktplätze das Anbieten oder Bereitstellen von Elektrogeräten von nicht bzw. nicht ordnungsgemäß registrierten Herstellern oder deren Bevollmächtigten nicht ermöglichen und Fulfillment-Dienstleister dürfen die Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung oder den Versand von Elektrogeräten von nicht ordnungsgemäß registrierten Herstellern oder deren Bevollmächtigten nicht vornehmen.
Diese Verbote sind bußgeldbewehrt, können aber auch im Rahmen des Wettbewerbsrechts insbesondere durch Mitbewerber rechtlich durchgesetzt werden.
Hersteller, die sich nicht ordnungsgemäß registrieren, sind illegal im Markt und haben einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Mitbewerbern, weil sie sich ihren rechtlichen Verpflichtungen entziehen, um weniger Kosten zu haben. Sie werden Trittbrettfahrer oder Free-Rider genannt.

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Das gilt auch beim Verleihen des Produktes an Freunde oder Nachbarn.
Des Weiteren denkbar, dass bei Eigennutzung und z.B. dadurch entstehenden Brand die Versicherung vielleicht auch Gründe findet, nicht zu zahlen.
Muss auch kein Elektroprodukt onlinehaendler-news.de/.../.... Habe kürzlich mitbekommen, dass jemand Radkappen ohne Zulassung bei Temu gekauft hat. Na da fliegt so ein Ding dann auf der Autobahn durch die Gegend. das kann teuer werden.
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