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Zum Start in den Tag gibt es die aktuellsten Meldungen aus der Branche im Überblick:
- Ab 2028 kann man digitale Verwaltungsakte einklagen
- EU ermittelt gegen TikTok
- Digitaler Euro wird kein Überwachungsinstrument
Bereits 2017 wurde mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) 1.0 beschlossen. Laut ursprünglichem Plan sollten 581 Behördenleistungen bis 2022 digitalisiert werden. Davon wurde nicht einmal die Hälfte erreicht. Das soll sich jetzt ändern, denn die Parteien der Ampelregierung haben ein OZG 2.0 beschlossen, welches am Mittwoch verabschiedet werden, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt.
Neben deutlich ambitionierten Zielsetzungen enthält dieses vor allem ein Recht auf digitale Verwaltung. Ab dem Jahr 2028 sollen Bürger:innen die digitalen Leistungen folglich auch einklagen können. Ein Anspruch auf Schadensersatz ginge aber nicht aus dem Entwurf hervor.
Zu weiteren wichtigen Punkten des OZG 2.0 gehöre die Abschaffung der Unterschriftpflicht sowie die Anbindung weiterer digitaler Zahlweisen für Amtsakte. Einen Wermutstropfen gibt es jedoch: Der Bund kann lediglich Behörden auf Bundesebene regulieren – dazu gehören beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit, das BAföG-Amt oder das Flensburger Punkteregister. Kommunale Verwaltungen wie die Bürgerbüros werden auf Landesebene reguliert und sind daher vom neuen Gesetz nicht betroffen.
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