Teilzeit-Online-Händler: Was gibt es zu beachten?
Bevor man als Online-Händler allerdings das erste eigene Produkt verkaufen kann, gibt es eine Menge zu beachten. Auch David Jahnke meisterte viele Hürden auf dem Weg zu Smart Concrete. „Was muss ich beachten? Was melde ich wo, wann und wie an? Diese ganzen allgemeinen behördlichen und bürokratischen Regelungen waren in der Anfangszeit eine große Herausforderung.“ Allen Interessenten, die das Eröffnen eines eigenen Online-Shops erwägen, rät er deswegen, sich vorher ganz genau Gedanken zu machen, was es alles zu beachten gibt, wie man das eigene Produkt am besten verkaufen kann und ob man sich dafür entsprechende Marktplätze suchen möchte. Ein ganz wichtiger Punkt für ihn war das Einverständnis seines Arbeitgebers. „Wenn man ein Nebengewerbe betreiben möchte, ist es ganz entscheidend, sich das OK vom Arbeitgeber zu holen. Es darf keine Konkurrenz sein, sonst kann er das dem Antragsteller ganz schnell verbieten.“
Aber auch Themen wie Gewerbeschein, Finanzamt, Impressum, Widerrufsbelehrung, Verpackungslizenz und Fotobearbeitung müssen geklärt werden. Hinsichtlich steuerlicher Fragen müssen sich kleine Verkäufer an die Kleinunternehmerregelung halten. Diese besagt, vereinfacht erklärt, dass der Umsatz eines Händlers im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 22.000 Euro nicht überschreiten darf, um von der Umsatz- und Gewerbesteuerpflicht befreit zu werden. Lediglich eine jährliche Einkommenssteuererklärung muss dann abgegeben werden. Auch müssen sich Händler, solange sie klein genug sind und einen anderen Job als Hauptberuf ausführen, keine Gedanken um die Sozialversicherung machen und spezielle Versicherungen, wie Haftpflicht oder Sachversicherung abschließen.
Der Smart Concrete-Betreiber kann sich sehr gut vorstellen, irgendwann in die Selbstständigkeit zu gehen. Dafür nimmt er auch eine längere Wartezeit in Anspruch, denn für seinen großen Traum, sein eigener Boss zu sein, würde sich David Jahnke niemals finanzielle Unterstützung holen. „Ich kann mir nicht vorstellen, Investoren zu suchen. Genau deswegen möchte ich ja selbstständig werden, um eben mein eigener Chef zu sein“, so der Online-Händler. Einzig ein gleichgestellter Partner mit ähnlicher Einstellung käme für ihn infrage. Wann genau er sein Ziel der Selbstständigkeit erreichen wird, kann der Wahlberliner noch nicht sagen. „Das hängt ganz von der Entwicklung von Smart Concrete ab. Im Moment ist es noch ein Hobby und es kommt nicht genug Umsatz rein, um Krankenversicherung, Material, Urlaubstage und einen angemessenen Gewinn finanzieren zu können. Ich habe eine persönliche Umsatzgrenze, die erreicht werden muss. Ob ich das schaffe, weiß ich nicht, aber ich würde es mir wünschen“, fasst er zusammen.
Mit David Jahnke sprachen wir zum ersten Mal im Jahr 2017 über sein Geschäft. Jetzt – und gut neun Jahre nach dessen Gründung – gibt es den Online-Shop Smart Concrete zwar nicht mehr, David hat seinen Traum von der Selbstständigkeit aber dennoch wahr gemacht und sich inzwischen als Berater für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ein erfolgreiches Business aufgebaut.
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