Überfüllte Wartezimmer, hustende und schniefende Menschen – die Lage in den Praxen war in der Pandemie zeitweise vielerorts angespannt. Um unnötige Kontakte zu vermeiden, die Gefahr weiterer Infektionen zu senken und Arztpraxen gleichermaßen zu entlasten, wurde die Option der telefonischen Krankschreibung eingeführt.
Nachdem viele pandemiebedingte Schutzmaßnahmen wie Masken- und Testpflichten, aber auch Quarantänebestimmungen mit dem Abflachen des Infektionsgeschehens bereits ausgelaufen sind, folgt nun auch die Option der Krankschreibungen via Telefon bei leichten Erkältungsbeschwerden: Nur noch bis zum Freitag, dem 31. März 2023, gilt diese Sonderregelung, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen auf den Weg gebracht hatte.
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