Mit der sogenannten Energiepreispauschale wollte die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland mit Blick auf die deutlich gestiegenen Energiepreise entlasten. Während Angestellte die 300-Euro-brutto-Pauschale bereits im Herbst 2022 über ihre Arbeitgeber erhielten und Gewerbetreibende sowie Selbstständige die Pauschale mit der Steuervorauszahlung für das dritte Quartal 2022 verrechnen konnten, gingen die Studenten bisher leer aus.
Nach mehr als einem halben Jahr sollen nun auch Studierende und Fachschülerinnen und -schüler von einer Entlastung in Höhe von 200 Euro profitieren. Kritik an der entsprechenden Praxis gab es schon zuvor – nicht nur an der späten Umsetzung, sondern auch, weil die Betroffenen mit größeren bürokratischen Hürden konfrontiert werden als Angestellte.
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