„Die heutigen Ergebnisse sind ein klarer Aufruf zum Handeln.“
Für EU-Justizkommissar Didier Reynders sind die Ergebnisse erschreckend. „Insbesondere müssen Online-Unternehmen ihren Kunden klare und erkennbare Informationen über die Zuverlässigkeit solcher Bewertungen zur Verfügung stellen. Die heutigen Ergebnisse sind ein klarer Aufruf zum Handeln. Wir werden dafür sorgen, dass das EU-Recht eingehalten wird“, äußerte er in der Presseankündigung der Kommission.
Im Konkreten bedeutet dies, dass man die untersuchten Websites im Folgenden auf die Ergebnisse ansprechen möchte, um mit ihnen gemeinsam an einer Besserung zu arbeiten. Die Erhebung dürfte vor allem in Vorbereitung auf die bald kommende Umsetzung der neuen Omnibus-Richtlinie durchgeführt worden sein. Deren Regelungen gelten ab dem 28. Mai 2022 und sollen dabei vor allem einen zeitgemäßeren und verbesserten Verbraucherschutz durchsetzen.
In der umzusetzenden Richtlinie heißt es unter anderem: „Wenn ein Gewerbetreibender Verbraucherbewertungen von Produkten zugänglich macht, gelten Informationen darüber, ob und wie der Gewerbetreibende sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die Produkte tatsächlich verwendet oder erworben haben, als wesentlich.“
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