Mehrfachabmahnungen stiegen an
Trotz des rückläufigen Abmahnrisikos stieg die Anzahl der Mehrfachabmahnungen an: Mit 34 Prozent gaben nun mehr als ein Drittel aller Händler an, zwei oder mehr entsprechende Anwaltsschreiben im vergangenen Jahr erhalten zu haben. 2019 lag dieser Wert noch bei 24 Prozent. Und auch die Kosten für die betroffenen Unternehmen nahmen zu: 45 Prozent der Studienteilnehmer mussten pro Fall eine dreistellige Summe zahlen, für jeden Vierten wurde es mit über 1.000 Euro noch teurer, drei Prozent wurden sogar mit Summen von 3.000 Euro und mehr konfrontiert.
Viele Abmahnungen (30 Prozent) konnten in einem außergerichtlichen Vergleich gelöst werden, ein deutlicher Zuwachs im Vergleich zu den 17 Prozent aus dem vorherigen Jahr. Allerdings nahmen mit zwölf Prozent auch die Gerichtsverfahren zu, die zeit- und kostenintensivste Lösung in einem solchen Fall. 14 Prozent der befragten Händler konnten sich darauf einigen, die geforderte Summe zu zahlen.
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