China geht gegen Preisdumping im Online-Handel vor

Veröffentlicht: 10.03.2021
imgAktualisierung: 10.03.2021
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
10.03.2021
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Frau kauft mit Maske und Visier Lebensmittel ein
© Chaded Panichsri / Shutterstock.com
Die chinesischen Behörden gehen nun gegen Preisdumping im Online-Handel mit Lebensmitteln vor. Unter den Plattformen, die eine Strafe zahlen müssen, ist auch Alibaba-Tochter Nicetuan.


In China sind Online-Supermärkte besonders bei jungen Leuten in Städten beliebt. In den stationären Handel gehen sie selten. Das liegt auch daran, dass die Plattformen die Produkte zum Teil mit großen Rabatten anbieten. Besonders beliebt ist dabei das „Community Group-Buying“-Konzept. Demnach werden die Produkte günstiger, je mehr Leute sie kaufen.

Nun hat die staatliche Behörde für Marktregulierung (SAMR) eingegriffen und gegen fünf große Plattformen Strafen wegen Preisdumping verhängt. 

Preisdumping gefährdet fairen Wettbewerb

Die SAMR monierte, dass die Anbieter die Lebensmittel teilweise unter dem Selbstkostenpreis anboten. Das stelle eine Gefahr für den herkömmlichen Markt dar. Durch unangemessen niedrige Preise würden sich die Plattformen so den Markt erobern, ein explosives Wachstum erzielen und unterm Strich die Konkurrenz so vom Markt drängen, dass eine Monopolstellung entstehe.  

Hinter den fünf Plattformen stehen unter anderem bekannte Namen, wie  Alibaba, Tencent und Meituan. Vier Unternehmen sollen laut german.china.org die Höchststrafe von 1,5 Millionen Euro zahlen. Von der Höchststrafe betroffen ist unter anderem die zu Aliaba gehörende Plattform Nicetuan.

Wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus?

Auch in Deutschland wird sich in manchen Bereichen beklagt, dass zu günstige Preise den Markt kaputt machen. Solche Klagen kennt man beispielsweise aus dem Handmade-Bereich. Preisdumping kann aber als wettbewerbswidrig eingestuft werden. Immerhin dient Preisdumping bereits per Definition dazu, die Konkurrenz durch Preise, die unter den Produktionskosten liegen, zu verdrängen, um sich eine Vormachtstellung zu sichern. 

Veröffentlicht: 10.03.2021
img Letzte Aktualisierung: 10.03.2021
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Ingo Scharp
11.03.2021

Antworten

Würden wir hier in Europa so vorgehen, würden einen Großteil der Produkte aus China aus den Plattformen verschwinden. Sind es nicht gerade die Anbieter aus China die den Markt hier kaputt machen? Diese greifen auch im Handmade Bereich an. Beispiel: Wir fertigen Polsterknöpfe unter anderem mit Kustleder bezogen. Diese sind Handmade. Hier gibt es einige Anbieter aus China, die solche Produkte weit unter dem Preis unserer Verbrauchsmater ialien anbieten. Derzeit ist dies nur in einer Farbe, Farbe und Größe der Fall. Wenn es um Arbeitsplätze außerhalb von China geht, ist doch alles erlaubt.
Yolanda
11.03.2021

Antworten

Wie ist es mit Preisdumping durch Händler?
Warum darf Amazon "Scheinangebote " mit 20-35% unter dem billigsten Produkt, mit angeblichen Lieferzeiten
1-2 oder 2-3 Monaten oder "noch nicht erschienen" - sichern sie sich jetzt schon ihr Exemplar und das auch bei Produkten die schon seit Ewigkeiten nicht mehr verfügbar sind?
Ist das zulässig?
Wenn nein? Wo ist die Abmahnmafia oder Händlerbund oder Kartellamt oder sonstige "Wettbewerbshüter"?
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Antwort der Redaktion

Hallo Yolanda,

wie gesagt: Preisdumping liegt dann vor, wenn ein Händler die Produkte unter den Kosten, also so gesehen mit einem Minus verkauft. Sollte dir ein solches Vorgehen bei der Konkurrenz auffallen, kannst du selbst eingreifen.

Werden solche Praktiken von großen Playern angewandt, kannst du dich sogar an das Bundeskartellam t wenden: bundeskartellamt.de/.../...

Mit besten Grüßen
die Redaktion