In China sind Online-Supermärkte besonders bei jungen Leuten in Städten beliebt. In den stationären Handel gehen sie selten. Das liegt auch daran, dass die Plattformen die Produkte zum Teil mit großen Rabatten anbieten. Besonders beliebt ist dabei das „Community Group-Buying“-Konzept. Demnach werden die Produkte günstiger, je mehr Leute sie kaufen.
Nun hat die staatliche Behörde für Marktregulierung (SAMR) eingegriffen und gegen fünf große Plattformen Strafen wegen Preisdumping verhängt.
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Warum darf Amazon "Scheinangebote " mit 20-35% unter dem billigsten Produkt, mit angeblichen Lieferzeiten
1-2 oder 2-3 Monaten oder "noch nicht erschienen" - sichern sie sich jetzt schon ihr Exemplar und das auch bei Produkten die schon seit Ewigkeiten nicht mehr verfügbar sind?
Ist das zulässig?
Wenn nein? Wo ist die Abmahnmafia oder Händlerbund oder Kartellamt oder sonstige "Wettbewerbshüter"?
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Antwort der Redaktion
Hallo Yolanda,
wie gesagt: Preisdumping liegt dann vor, wenn ein Händler die Produkte unter den Kosten, also so gesehen mit einem Minus verkauft. Sollte dir ein solches Vorgehen bei der Konkurrenz auffallen, kannst du selbst eingreifen.
Werden solche Praktiken von großen Playern angewandt, kannst du dich sogar an das Bundeskartellam t wenden: bundeskartellamt.de/.../...
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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