2. Streit um Wettbewerbsbedingungen
3. Zollkontrollen kommen in jedem Fall
4. Zollsätze hängen von den Verhandlungen ab
5. Einfuhrumsatzsteuer: Befreiung für geringfügige Waren entfällt
6. Online-Marktplätze müssen Umsatzsteuer einziehen
7. Amazon informiert – FBA und EFN zwischen UK und EU wird gestoppt
Wenn die Geschichte rund um den Brexit in naher Zukunft verfilmt wird, dann wird es sicher eine schwere Entscheidung, ob man den Brexit als Drama oder Slapstick-Komödie inszenieren sollte. Dramatisch sind sicherlich die realen Auswirkungen des britischen Austritts aus der EU. Für Spott und Hohn sorgt das endlose Hin und Her seit dem Referendum im Juni 2016: gebrochene Versprechen, Lügen, 180-Grad-Wendungen, irre Äußerungen und zahlreiche Rücktritte. Das Ende der Geschichte muss allerdings erst noch geschrieben werden.
Der eigentliche Brexit ist schon am 31. Januar 2020 geschehen. Aktuell befinden wir uns in einer Übergangsphase, in der die künftigen Beziehungen zwischen UK und EU verhandelt werden. Nachdem dieser Übergangszeitraum nicht verlängert wurde, endet er am 31. Dezember. Ab 1. Januar 2021 wird das Vereinigte Königreich also wie ein EU-Drittstaat behandelt. Doch ein Freihandelsabkommen gibt es immer noch nicht – ein harter Brexit droht. Was bedeutet das für Online-Händler?
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ich möchte gerne bei Ebay Deutschland ein Schweißgerät zum angegebenen Preis von ca.3200 € plus 130 R für den Versand erwerben. Muss ich mit Zusatzkosten wie Zollgebühren und Mwst. bei der Einfuhr rechnen oder ist im angegebenen Preis alles inbegriffen?
Danke!
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Antwort der Redaktion
Hallo Herr Wellner,
Sie müssen die Zollgebühren selber bedenken. Hier müssen Sie berücksichtigen , dass für Sie weitere Kosten anfallen können. Die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ist in der Regel Sache des Händlers.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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