Regierung stockt Milliarden-Hilfspaket auf

Veröffentlicht: 14.12.2020
imgAktualisierung: 14.12.2020
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
14.12.2020
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Rettungsring an blauer Wand
© Alexander Sorokopud / Shutterstock.com
Der Bund hat angesichts des zweiten Lockdowns die Überbrückungshilfe III aufgestockt. Auch Soloselbstständige sollen profitieren.


In der letzten Woche wurde nach dem Vorstoß Sachsens schnell klar, dass auch die übrigen Bundesländer nachziehen werden. Während in Sachsen bereits ab heute nur noch die lebensnotwendigen Geschäfte, wie etwa Lebensmittelläden, Zoohandlungen, die Post und Apotheken ihre Tore öffnen dürfen, gilt der zweite Lockdown ab Mittwoch bundesweit.

Gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen, die mit Mühe und Not den ersten Lockdown überstanden haben, droht nun der zweite das Genick zu brechen. Die Bundesregierung will dem entgegenwirken, und hat das Paket für die Überbrückungshilfe III aufgestockt.

Bis zu 500.000 Euro pro Monat

Die Überbrückungshilfe III ist eine Soforthilfe, die ab Januar 2021 ausgeschüttet werden soll. Ursprünglich sollten Unternehmen bis zu 200.000 Euro pro Monat beantragen können. Nun hat Olaf Scholz laut einem Bericht des Spiegels das Paket für von Schließungen betroffene Unternehmen aufgestockt. Es sollen nun bis zu 500.000 Euro pro Monat ausgezahlt werden können. Darüber hinaus soll aber auch an anderen Stellschrauben gedreht werden: Es soll Hilfen bei Fixkosten geben. Bis zu 90 Prozent der Fixkosten von geschlossenen Geschäften will die Staatskasse übernehmen. Außerdem sollen steuerliche Erleichterungen und Abschreibungsmöglichkeiten für nicht verkaufte Ware eingeführt werden. 

Die neuen Hilfen sollen für Handelsunternehmen, Angehörige freier Berufe und Soloselbstständige zur Verfügung stehen. Besonders die Soloselbstständigen beklagen seit Beginn der Coronakrise die nur rudimentär vorhandene Hilfe.

Veröffentlicht: 14.12.2020
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Peter
14.12.2020

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Ich musste als relativ junge Firma feststellen dass offensichtlich Hilfen nicht zu erwarten
sind. Obwohl schon im Sommer 2019 gegründet, fällt man (ich) durchs Raster.
Dabei ist man genauso steuerpflichtig und hat genauso Fixkosten wie ältere Unternehmen.
Hier gibt es verschiedene Klassifizierung en. Es wird nur einem Teil der Wirtschaft geholfen.
Junge Firma - böse Firma , ältere Firma - gute Firma. Wo bleibt da das Gleichheitsgebo t ???
Mirko
14.12.2020

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Schön wie die Regierung das schreibt. Ehrlicherweise sollte sie dazu schreiben, dass sie gerade nicht denjenigen helfen möchte, die sie durch ihr eigenes vorsätzliches Handeln an der Ausübung Ihres Geschäftes hindert obwohl durch die Ausübung Desselben kein Infektionsrisik o bekannt ist. Vielmehr erhalten alle Geld die gewisse, nach undurchsichtige n Kriterien festgelegte, Standards erfüllen. Völlig unabhängig davon ob sie geschlossen worden sind oder nicht. Wer hingegen geschlossen wurde aber z.B. noch über einen Versandhandel verfügt, der erhält nichts für den Vermögensschade n, welchen er im geschlossenen stationären Geschäft tagtäglich erleidet. Überhaupt ist es irrelevant ob man Verluste oder Gewinne macht, da einzig auf einen Umsatzeinbruch abgestellt wird. Das ist schon erstaunlich!
So erhalten auch diejenigen Geld die noch Gewinne machen und andere die längst leerlaufen, werden kalt abgewiesen wenn nicht mindestens 40% Umsatzeinbruch über alle nach KMU Definition verbundenen Geschäfte besteht.
Aber wie sagt Scholz so schön: "Wir stehen seit Anbeginn der Krise fest an der Seite der Wirtschaft". Ich frag mich nur an welcher?
anja
14.12.2020

Antworten

sowas nennt man auch: eine fata morgana in der wüste.