Und wie sieht’s rechtlich aus?
Nachdem viele Firmen während der Coronakrise gemerkt haben, wie gut das Arbeiten von verschiedenen Standorten aus funktioniert, wurde Ende April von Arbeitsminister Hubertus Heil sogar ein Recht auf Homeoffice gefordert. Auch wenn es das aktuell noch nicht gibt – Ausführliches und viele Pros und Cons zu diesem Thema gibt es auch in unserem Format „Drei Juristen, vier Meinungen“ zu der Fragestellung „Sollte es ein Recht auf Homeoffice geben?“ – sind da dennoch einige rechtliche Besonderheiten, die beachtet werden müssen, wenn man seiner Arbeit nicht im Büro nachgeht.
Grundsätzlich muss immer zwischen Homeoffice und dem Mobile Office unterschieden werden. Oft wird zwar der Begriff Homeoffice verwendet; in den meisten Fällen dürfte Arbeitnehmern in der Coronakrise und davor die Möglichkeit zum Mobile Office gegeben worden sein. Für die meisten Arbeitnehmer macht das praktisch kaum einen Unterschied. Auf der rechtlichen Seite ziehen die beiden Modelle aber komplett unterschiedliche Konsequenzen nach sich.
Homeoffice, oder auch: Telearbeit vs. Mobile Office
Beim Homeoffice hat der Arbeitnehmer einen festen Platz, an dem er arbeitet. Der Begriff des Homeoffice ist sogar gesetzlich in der Arbeitsstättenverordnung definiert: „Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat.“
Damit ein Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden zum Telearbeitsplatz wird, muss dieser also voll ausgestattet sein: Möbel, Arbeitsmittel, Kommunikationseinrichtung – diese Sachen müssen vom Arbeitgeber bereitgestellt und eingerichtet werden. Außerdem muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden. Freiliegende Kabel oder unergonomische Stühle – das geht nicht! Hier kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter außerdem dazu verpflichten, von wann bis wann er an dem Schreibtisch zu arbeiten hat. Vereinfacht gesagt ist das Homeoffice so zu behandeln, als würde sich der heimische Schreibtisch in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers befinden.
Anders sieht es beim Mobile Office aus. Dieses ist durch mehr Freiheit auf beiden Seiten gekennzeichnet. Das Mobile Office ist weder orts- noch zeitgebunden. Der Arbeitgeber kann hier zwar Zeiten festlegen, in denen der Arbeitnehmer telefonisch oder per Mail erreichbar sein muss, diese Erreichbarkeit muss aber nicht deckungsgleich mit der eigentlichen Arbeitszeit sein. Ist der Arbeitnehmer eher eine Nachteule, so darf er seine Aufgaben auch spät am Abend erledigen; solang er beispielsweise am nächsten Tag ab 9 Uhr telefonisch erreichbar ist. Außerdem ist dem Arbeitgeber beim mobilen Arbeiten der Ort ebenfalls egal, solang der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ausüben kann. So könnten die Redakteure von OnlinehändlerNews auch vom Sandstrand aus ihre Artikel schreiben, solang es das Datenvolumen hergibt.
Anders als beim Homeoffice trägt der Arbeitgeber hier nicht für die Arbeitssicherheit Sorge. Er muss nur auf bestimmte Risiken hinweisen. Auf der anderen Seite ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, den Arbeitgeber über bestehende Risiken zu informieren. Außerdem ist das Arbeiten unter erkennbar gesundheitsgefährdenden Umständen nicht gestattet.
Verändert der Trend zur Heimarbeit die Modebranche?
Zahlreiche Studien, besonders aus der Anfangszeit der Corona-Pandemie, haben gezeigt, wie sehr sich auch das Einkaufsverhalten verändert hat. Auf einmal war Bürobedarf für Zuhause so beliebt wie selten, wer vorher nie auf Homeoffice gesetzt hat, musste sich auf einmal technisch ausstatten. Nun könnte aber eine ganz andere Branche ebenfalls die Auswirkungen des zunehmenden Homeoffice spüren: der Modehandel. Auch wenn der Mythos „Homeoffice nur ohne Hose“ sicherlich von vielen nur als Witz angesehen wird – spätestens die zahlreichen Fails bei Videokonferenzen beweisen, dass es ratsam ist, auch beim Arbeiten von Zuhause aus halbwegs angekleidet zu sein – kann nicht von der Hand gewiesen werden, dass Businessoutfits in Zukunft möglicherweise weniger Anklang finden werden. Steigt eine Firma, bei der im Büro Anzugpflicht herrscht, komplett auf Heimarbeit um, wird sich das auch in den Kleiderschränken der Angestellten widerspiegeln. Wer setzt sich schließlich im feinen Zwirn an den heimischen Küchentisch? Statt fünf Business-Outfits werden dann vielleicht nur noch drei gebraucht, zuhause dominiert in vielen Fällen dann doch der Casual-Look.
Dieses Phänomen kann auch Spreadshirt bestätigen. „In den letzten Monaten wurden definitiv weit weniger Kleidungsstücke im Business- als im Casual-Look verkauft“, so die Sprecherin zum Trend. „Ein Statement-T-Shirt für den nächsten Video-Call oder ein Kuschelpullover für das Büro auf dem Sofa stehen aktuell im Trend.“
Was sich nun tatsächlich durchsetzen wird – Büro, Homeoffice oder teils teils – kann pauschal nicht gesagt werden und muss an die jeweiligen Unternehmen und Gegebenheiten angepasst werden. Fest steht aber, dass es wohl nie wieder so sein wird, wie vor Corona und die Krise vor allem in Sachen Work-Life-Balance als Chance angesehen werden sollte, zuvor starre Strukturen aufzubrechen und so ein besseres Arbeiten zu schaffen.
Autorinnen: Corinna Flemming und Sandra May
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