Fake-Bewertungen: Kartellamt sieht Plattformen in der Pflicht

Veröffentlicht: 19.06.2020
imgAktualisierung: 18.07.2022
Geschrieben von: Michael Pohlgeers
Lesezeit: ca. 3 Min.
19.06.2020
img 18.07.2022
ca. 3 Min.
Sternebewertung auf einem Tablet
© Tero Vesalainen / Shutterstock.com
Das Bundeskartellamt sieht beim Kampf gegen Fake-Bewertungen die Plattformen in der Pflicht. Sie müssen sicherstellen, dass beeinflusste Bewertungen erkennbar sind.


Online-Portale und -Plattformen müssen schärfer gegen Fake-Bewertungen vorgehen. Das fordert das Bundeskartellamt, wie Heise berichtet. „Unsere Ermittlungen zu Nutzerbewertungen im Internet zeigen vor allem eines: Portale und Plattformen müssen für die von ihnen dargestellten Bewertungen deutlich mehr Verantwortung übernehmen“, erklärte demnach Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, am Donnerstag.

Konkret müssen die Plattformen und Portale zielgenauer nach gefälschten und eingekauften Bewertungen filtern und das den Verbrauchern auch transparenter kommunizieren. So sollen die Verbraucher informiert werden, ob die Bewertungen auf kostenlosen Produkttests basieren oder Vermittler von Bewertungen im Einsatz waren. 

Kundenbewertungen sind eine der wichtigsten Entscheidungshilfen im Online-Handel. „Wenn die angezeigten Bewertungen aber gar nicht von echten Nutzern stammen, inhaltlich beeinflusst oder durch die Portale verzerrend gefiltert werden, können Verbraucher getäuscht werden und eine falsche Entscheidung treffen“, führt Mundt weiter aus. Seriöse Unternehmen geraten dadurch ins Hintertreffen. Das Kartellamt kann die Portale allerdings nicht in dieser Hinsicht regulieren, sondern nur appellieren, die Vorschläge freiwillig umzusetzen.

Die Forderungen sind Ergebnis einer breiten Sektoruntersuchung von Nutzerbewertungen des Bundeskartellamts, für die Portale befragt wurden, aber auch Gespräche mit Marktteilnehmern und Institutionen geführt wurden, darunter Amazon, Ebay, der Händlerbund und der Verbraucherzentrale Bundesverband.

DDoS-Angriff: AWS wehrt besonders starke Attacke ab

Amazons Cloud-Sparte AWS hat im Februar nach eigenen Angaben eine DDoS-Attacke abgewehrt, die in der Spitze bis zu 2,3 Terabyte pro Sekunde erreicht haben soll. Wie t3n berichtet, sei das damit der größte DDoS-Angriff der Geschichte, sofern diese Angabe denn stimme. Die bislang größte derartige Attacke fand im März 2018 statt und erreichte 1,7 Terabyte pro Sekunde. 

Unklar ist, welcher Kunde das Ziel des Angriffs war – dazu machte AWS keine Angaben in seinem Bericht. Ein weiterer massiver Angriff wurde auch von Akamai gemeldet. Dieser Angriff soll in der Spitze 1,44 Terabyte pro Sekunde erreicht haben und war überraschend kompliziert aufgebaut: Statt nur einem Botnetz seien mehrere Netze aus der ganzen Welt eingesetzt worden.

Galeria Karstadt Kaufhof will 62 Filialen schließen

Der Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof will mehreren Medien zufolge 62 seiner 172 Filialen schließen. Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betriebsrat und den Gewerkschaften sollte noch am Donnerstagabend unterschrieben werden, berichtet unter anderem der Spiegel. Die Zahl der Schließungen falle damit niedriger aus als ursprünglich befürchtet.

Erste Schätzungen sprechen davon, dass 5.000 der insgesamt 35.000 Arbeitsplätze gefährdet sein könnten. Das berichtet Reuters unter Berufung auf Insider. Für die betroffenen Arbeitnehmer soll es einen Sozialplan geben. Am heutigen Freitag will Galeria Karstadt Kaufhof offenbar detaillierte Pläne dazu vorlegen und auch erklären, welche Standorte betroffen sind.

Veröffentlicht: 19.06.2020
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Michael Pohlgeers

Michael Pohlgeers

Micha beobachtet politische Entwicklungen und Marktplatz-Dynamiken. Seine Themen: Teamführung, Plattformen und alles, was den Handel bewegt.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Kimmich Alexander
11.07.2020

Antworten

Richtig coole Bewertungen inkl. Wunschtext und Rechnung erhaltet man auf jeden Fall hier [Anm.: Link von der Redaktion entfernt]
Content-Werkstatt
21.06.2020

Antworten

Ich komme mir echt vor, wie im Kindergarten. Als Unternehmen hatte uns das Kartellamt auch zu den Online-Rezensio nen befragt. Gibt es eigentlich noch irgend einen Käufer im Netz, der noch nicht mitbekommen hat, dass nicht alle Bewertungen für bare Münze genommen werden können? Wenn ja, sollte man ihr/ihm gleich mal den Compi wegnehmen.
VG, content-werksta tt
Daniel
19.06.2020

Antworten

Definitiv!! Wenn man nur kurz recherchiert, sieht man sofort das man bewertungen kaufen kann, bspw. auf [Anm.: Link von der Redaktion entfernt] - also augen auf und nachdenken