Update: Export von Atemschutzmasken wieder erlaubt

Veröffentlicht: 24.03.2020
imgAktualisierung: 24.03.2020
Geschrieben von: Markus Gärtner
Lesezeit: ca. 3 Min.
24.03.2020
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Atemschutzmasken
© mihalec/Shutterstock.com
Der Export von Atemschutzmasken ins Ausland ist in Deutschland wieder erlaubt. Zuvor hatte es einen Exportstopp gegeben.


Nach einem rund zweiwöchigen Exportverbot dürfen Händler aus Deutschland wieder medizinische Schutzausrüstung ins Ausland verkaufen. Die EU hat laut Spiegel eine Verordnung verabschiedet, die die Ausfuhr medizinischer Schutzausrüstung aus dem Binnenmarkt in Drittstaaten unter Genehmigungsvorbehalt stellt – heißt: Es braucht keine Genehmigung mehr. Zuvor hatte der Corona-Krisenstab den Export aus Deutschland verboten, um in der Coronakrise selbst ausreichend ausgestattet zu sein. Deutschland könne den Bedarf aber mittlerweile durch eine gestiegene Eigenproduktion und den immer erfolgreicheren Ankauf von Masken, Schutzanzügen und Beatmungsgeräten decken, heißt es.

Darum gab es ein Exportverbot für Corona-Artikel

In Deutschland gibt es laut Robert-Koch-Institut (RKI) derzeit rund 240 Corona-Fälle (Stand: 4.3., 10 Uhr). In Krankenhäusern und Arztpraxen werden daher immer mehr Atemmasken und Schutzausrüstung gebraucht. Auch Privatpersonen decken sich zum Teil mit Schutzmasken ein. Das Coronavirus hat manche Menschen auch dazu gebracht, Geschäfte mit der Infektion zu machen. So wurden aus einem niedersächsischen Krankenhaus 1.200 Mundschutzmasken aus einem Lagerraum gestohlen. Auf den Online-Marktplätzen von Amazon und Ebay werden derartige Anti-Corona-Produkte wie etwa auch Desinfektionsmittel zu Wucherpreisen angeboten. Amazon und Ebay gehen bereits gegen solche Händler vor und löschen entsprechende Angebote.

Exportverbot mit einer Ausnahme

Aus diesen Gründen hat der eingerichtete Krisenstab der Bundesregierung verboten, Atemschutzmasken ins Ausland zu exportieren. Einzige Ausnahme wären internationale Hilfsaktionen. Das Bundesgesundheitsministerium übernimmt in der Corona-Krise außerdem die zentrale Beschaffung der medizinischen Ausrüstung für die Corona-Behandlung in Arztpraxen, Krankenhäusern und Bundesbehörden. Auch andere Länder ergreifen teils drastische Maßnahmen: Frankreich hat sämtliche Bestände an Atemschutzmasken beschlagnahmt, diese sollen nur noch an Gesundheitspersonal und Infizierte verteilt werden.

Für gesunde Menschen, die sich vor Corona schützen wollen, macht der Kauf und Einsatz von Atemschutzmasken ohnehin wenig Sinn, darauf weist das RKI hin. Im Gegenteil: „Nach Angaben der WHO kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen, durch das zentrale Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden können“, heißt es auf der Seite.

So kann man sich vor Corona schützen

Bürger können sich am besten durch diese Maßnahmen schützen:

  • Hände regelmäßig und gründlich waschen

  • Einhalten eines Mindestabstandes (ca. 1 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen

  • korrekte Husten- und Niesetikette: z.B. in die Armbeuge niesen 
Veröffentlicht: 24.03.2020
img Letzte Aktualisierung: 24.03.2020
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Markus Gärtner

KOMMENTARE
2 Kommentare
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daniele
16.03.2020

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Hat Deutschland schon gekaufte und bezahlte Atemschutzmaske n die in der Tat einer Firma aus Sondrio (italien) gehören bechlagtnahmt? Danke
Marius Wellinger
06.03.2020

Antworten

Angenehm zusammengefasst und auch eine gute Idee mit den Schutzmaßnahmen gegen Corona im Artikel Herr Markus. Meine Frage ist nur, wie wollen wir krankheitsverdä chtige Personen erkennen?