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Arbeitgeber können weiterhin Guthabenkarten ausgeben

Veröffentlicht: 07.08.2019
imgAktualisierung: 08.08.2019
Geschrieben von:
Lesezeit: ca. 2 Min.
07.08.2019
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ca. 2 Min.
Viele Guthabenkarten
© Sorbis / Shutterstock.com
Die Bundesregierung hatte vor, die Nutzung von Guthabenkarten als Gehaltsplus einzuschränken. Mittelstandsverbände konnten sich erfolgreich dagegen wehren.


Knapp sechs Millionen Arbeitnehmer profitieren in Deutschland davon, dass ihre Arbeitgeber ihnen Guthabenkarten aushändigen, die einen Bonus zusätzlich zum Gehalt darstellen. Damit können sie beispielsweise bei bestimmten Supermärkten oder Online-Shops bezahlen. Arbeitgeber können bis zu 44 Euro im Monat als steuerfreien Bonus ausgeben. 

Mittelstandsverbände verbuchen Erfolg

Das Bundesfinanzministerium wollte diese Regelung einschränken. Zehn Mittelstandsverbände, darunter der Bundesverband mittelständische Wirtschaft und der Händlerbund e.V., protestierten dagegen und forderten Minister Olaf Scholz dazu auf, die Freigrenze von monatlich 44 Euro und die Nutzung von Guthabenkarten wie gehabt beizubehalten. Mit Erfolg: Der letztendliche Gesetzestext sieht eine Einschränkung nicht mehr vor, wie das Handelsblatt berichtet

Bis zu 528 Euro im Jahr könnten Arbeitnehmer so zusätzlich erhalten, das komme besonders „Geringverdienern zu Gute und stärkt gleichzeitig das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern“, so der Verbändebrief. „In Zeiten des digitalen Wandels ist das Angebot der Prepaidkarten weit verbreitet, flexibel und vor allem unbürokratisch“, heißt es weiter. Auch für Online-Händler bedeutet die Abwendung einer Gesetzesänderung, dass sie so ihren Mitarbeitenden ein zusätzliches Gehaltsplus anbieten können und selbst Bürokratie abbauen können. 

Veröffentlicht: 07.08.2019
img Letzte Aktualisierung: 08.08.2019
Lesezeit: ca. 2 Min.
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KOMMENTARE
2 Kommentare
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die Redaktion
08.08.2019

Antworten

Hallo Herr Vogt,

vielen Dank für Ihr aufmerksames Auge.
Der Fehler wurde korrigiert.

Viele Grüße
die Redaktion
Eberhard Vogt
08.08.2019

Antworten

Lieber Herr Schwalger,

kleine Korrektur: nicht das Bundeswirtschaf ts- sondern das Bundesfinanzmin isterium wollte die Regelung einschränken.

Viele Grüße
Eberhard Vogt
BVMW Pressesprecher