Bundeskartellamt nimmt Bewertungssysteme unter die Lupe

Veröffentlicht: 24.05.2019
imgAktualisierung: 18.07.2022
Geschrieben von: Michael Pohlgeers
Lesezeit: ca. 2 Min.
24.05.2019
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© Black Salmon / Shutterstock.com
Das Bundeskartellamt will Bewertungssysteme genauer untersuchen und ermitteln, ob gefälschte Bewertungen möglich sind.


Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen angekündigt. In den kommenden Monaten werde die Behörde „zahlreiche Betreiber von Internet-Portalen, die Nutzerbewertungen darstellen und/oder Dienstleistungen zu Nutzerbewertungen anbieten, mündlich oder schriftlich befragen“, wie mitgeteilt wurde.

Grund für die Sektoruntersuchung seien vermehrte Untersuchungen und Medienberichte, die von gefälschten Bewertungen im Internet sprechen. Dabei handelt es sich nach Ansicht des Bundeskartellamts sowohl um computergenerierte Bewertungen als auch Bewertungen, bei denen der Bewertende eine Gegenleistung erhalten hat und dies nicht transparent gemacht wird. Es stelle einen Verbraucherrechtsverstoß dar, wenn Verbraucher aufgrund von nicht-authentischen Bewertungen zu falschen geschäftlichen Entscheidungen verleitet werden, erklärt das Bundeskartellamt.

„Nutzerbewertungen sind neben dem Preis das wichtigste Entscheidungskriterium für Verbraucher beim Online-Kauf“, betont Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Auch bei der Wahl eines Arztes, Handwerkers oder Restaurants vertrauen viele Verbaucher auf Bewertungen anderer Nutzer im Internet.“ Es gebe Hinweise, dass Bewertungen „nicht selten“ gefälscht oder manipuliert seien. Das Bundeskartellamt will nun herausfinden, welche Bewertungssysteme besonders anfällig sind und inwieweit Verstöße vorliegen.

FBA: Amazon führt Lagerbestandsindex ein

Amazon hat Änderungen an der Richtlinie für das „Versand durch Amazon“-Lagerbestandsmaximum angekündigt. Diese Änderung basiert auf einer neuen Kennzahl, die das Unternehmen nun in Deutschland eingeführt hat: dem Lagerbestandsindex (LBI). Die neue Richtlinie soll zum 1. Oktober 2019 in Kraft treten. Der LBI helfe Amazon dabei, Lieferversprechen an Kunden einzuhalten, während die Händler ihre Lagerbestände besser verwalten können sollen. Die Kennzahl erfasse Daten aus den Verkäufen, Lagerbeständen und Gebühren und bildet damit ab, wie die Händler ihren FBA-Lagerbestand verwalten.

Wie es bei sellerform.de heißt, bringe diese Änderung für Händler, die ein hohes Volumen lange mit wenig Abverkäufen lagern, „drastische Strafzahlungen“ mit sich. Zudem könne Amazon die mögliche Lagermenge für diese Händler reduzieren. Amazon dementiert allerdings derartige Meldungen: Es gebe „keinerlei Strafzahlungen in Verbindung mit dem Lagerbestandsindex“, heißt es auf Nachfrag von Onlinehändler News.

Finanzierung: Jedes vierte StartUp will ins Ausland

Deutschland ist offenbar kein sonderlich attraktiver Markt für StartUps: Einer Bitkom-Umfrage zufolge erwäge jedes vierte Jungunternehmen einen Umzug ins Ausland, weil die Finanzierungssituation hierzulande problematisch sei. Demnach benötigen deutsche StartUps für die kommenden zwei Jahre 3,2 Millionen Euro, aber nicht einmal jedes fünfte StartUp gebe an, dass dieser Kapitalbedarf bereits gedeckt ist. Laut t3n.de überrasche das insofern, als dass deutsche StartUps in jüngster Zeit mit Rekordfinanzierungen glänzten. Als Beispiele nennt das Magazin N26 und Getyourguide, die jeweils dreistellige Millionenbeträge eingesammelt haben.

Veröffentlicht: 24.05.2019
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Michael Pohlgeers

Michael Pohlgeers

Micha beobachtet politische Entwicklungen und Marktplatz-Dynamiken. Seine Themen: Teamführung, Plattformen und alles, was den Handel bewegt.

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1 Kommentare
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Bindhammer
24.05.2019

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Na ja es gibt aber ja auch nicht nur Startups im Bereich Finanzen die durch sehr gute Familiäre Kontakte eben recht simple an Gelder kommen.
Für Otto Normal ist es Verdammt schwer an Geld zu kommen sogar fast Unmöglich
Man muss das eben dann doch etwas in Relation setzen.
Ohne Vitamin B funktioniert in Deutschland nicht mehr wirklich viel