Bundeskartellamt zeigt sieben Problemfelder auf
Kritisiert wurde in diesem Zuge beispielsweise, dass Verbraucher in einigen Fällen von einer angeblichen Produkt-Knappheit oder auch exklusiven Angeboten quasi unter Druck gesetzt werden. Auch Irreführung der Verbraucher, Transparenzverstöße und Schleichwerbung werden als große Kritikpunkte aufgeführt.
Grundsätzlich hätten sich im Rahmen der Sektoruntersuchung insgesamt sieben unterschiedliche Problemfelder herauskristallisiert:
Wichtige Anbieter werden nicht einbezogen
Als erstes Problemfeld nennt das Bundeskartellamt den Fakt, dass es Bereiche gibt, in denen die Vergleiche verfälscht sind, weil wichtige Anbieter nicht berücksichtigt werden. Das trifft zwar nicht auf alle Vergleiche in allen Branchen zu – es gibt also auch Bereiche mit einem hohen „Marktabdeckungsgrad“ –, doch gerade mit Blick auf Versicherungen und Hotels sei ein solches Verhalten aufgefallen. „Diese wesentliche Information wird nur von einigen Portalen – z. B. mit einer Negativliste – für den Verbraucher hinreichend transparent gemacht“, schreibt die Behörde.
Provisionen verfälschen das Bild
Als weiteres Problemfeld wird die Zahlung von Geldern genannt: „Die Reihenfolge des Rankings wird bei Hotels auch von der Höhe der von den verschiedenen Anbietern gezahlten Provision mitbeeinflusst.“ Wenn die entsprechenden Online-Vergleichsportale die Vergleiche dann derart gestalten, dass Verbraucher diese als Empfehlungen wahrnehmen, würden sie in die Irre geführt. „Daran ändern auch die oftmals sehr allgemeinen oder versteckten Hinweise auf die Berücksichtigung der Provisionshöhe nichts.“
Ausblendung von Angeboten
In der Praxis komme es nach Angaben des Bundeskartellamtes durchaus vor, dass bei einem ersten Ranking gezielt bestimmte Angebote nicht aufgeführt bzw. ausgeblendet werden. Gründe hierfür könnten unter anderem fehlende Provisionszahlungen sein. Für Verbraucher sei ein solches Vorgehen vonseiten der Online-Vergleichsportale unter Umständen nachteilig.
Angebote auf Position 0
Weiterhin kritisch sei auch die Auflistung in manchen Fällen: So gebe es Vergleich – das Bundeskartellamt verweist hier explizit auf die Bereiche Energie und Telekommunikation –, bei denen vor dem eigentlichen Ranking ein Angebot aufgelistet wird, das nicht zum eigentlichen Ranking gehört. Die Rede ist hier von der sogenannten „Position 0“. Die Portale „erhalten hierfür teilweise Zahlungen von den Anbietern, ohne dass der Verbraucher darüber informiert wird, dass es sich hierbei um Werbung bzw. eine Anzeige handelt“, fasst das Bundeskartellamt zusammen.
Erzeugung von Druck auf die Verbraucher
Wie bereits erwähnt, komme es laut Behörde dazu, dass Verbraucher entweder unter Druck gesetzt oder dass falsche Erwartungen geschürt werden. Hintergrund sind beispielsweise Hinweise auf eine Produkt-Knappheit oder auf exklusive Vorteile und Angebote. Auch durch teils missverständliche Formulierungen werde Druck erhöht.
Verfälschtes Bewertungsbild
Kritisch sei auch der Fakt, dass die abgegebenen Bewertungen zumeist nur von jenen Nutzern stammen, die über die entsprechende Plattform auch einen Abschluss gemacht haben. Das Positive an der Sache ist, dass die Portale somit Fälschungen entgegenwirken. Von Nachteil sei jedoch, dass dadurch „gleichzeitig die Bewertungsbreite eingeschränkt“ sei.
Gleiche Ergebnisse bei vermeintlich eigenständigen Portalen
Zu guter Letzt nennt das Bundeskartellamt noch den Fakt, dass in allen Branchen, die untersucht wurden, Kooperationen zwischen den einzelnen Vergleichsportalen bestünden – zum Beispiel mit Blick auf die Datenbasis oder den Tarifrechner. Es komme daher vor, dass Verbraucher Suchergebnisse bei unterschiedlichen, vermeintlich eigenständigen Portalen irrigerweise als Bestätigung der bereits erhaltenen Empfehlungen wahrnehmen.
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