1. Es gibt ja Übergangsfristen. Also muss ich gar nichts machen
2. Ich führe ein Kleinunternehmen und bin damit von der E-Rechnung nicht betroffen
3. Ich bekomme und versende schon lange nur Rechnungen als PDF, das sind doch E-Rechnungen
4. Ich bekomme gar keine E-Rechnungen, sondern nur normale PDF
5. Ich bekomme nur ZUGFeRD-PDF-Rechnungen, die kann ich ja ganz normal anschauen und verarbeiten
6. Im PDF-Teil der ZUGFeRD-Rechnungen sind alle Daten enthalten
7. Ich habe ein PDF-Archiv, da werden alle Rechnungen archiviert
8. Ich habe eine automatische Archivierung des Posteingangs. Damit bin ich doch sicher
9. Ich nutze ein kostenloses Tool aus dem Internet, mit dem ich meine E-Rechnungen anschauen kann
10. Meine Dienstleister/Lieferanten dürfen mir nur normale PDF-Rechnungen zusenden
Zum 01.01.2025 ist in Deutschland die E-Rechnung bei Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) als Standard eingeführt worden. Aktuell gibt es noch viele Unsicherheiten und Irrtümer bei dem Thema. Hier haben wir die wichtigsten zehn Irrtümer zusammengefasst.
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nach unserer Auslegung der Rechtstexte sollte hier auch der Stichtag 01.01.2025 gelten – bitte beachte jedoch, dass wir keine Steuerberater:innen sind! Um also auf der ganz sicheren Seite zu sein, und eine verbindliche Antwort hierzu zu erhalten, fragst du am besten noch einmal in deinem Steuerbüro nach!
Gruß, die Redaktion