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Schufa in der Kritik: Daten von 68 Millionen Menschen sollen in Zweitdatenbank liegen

Veröffentlicht: 16.07.2026
imgAktualisierung: 16.07.2026
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
16.07.2026
img 16.07.2026
ca. 2 Min.
Schufa auf Smartphone
Piter2121 / Depositphotos.com
Neben dem regulären Datenbestand führt die Schufa offenbar eine zweite Datenbank mit bis zu zehn Jahre alten Zahlungsdaten.


Die Schufa steht erneut in der Kritik: Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung zufolge betreibt die Wirtschaftsauskunftei neben ihrer regulären Datenbank eine zweite Sammlung mit historischen Zahlungsdaten – teils bis zu zehn Jahre alt. Betroffen sein sollen laut einem Unternehmenssprecher schätzungsweise 68 Millionen Menschen, also nahezu jeder, zu dem jemals eine Bonitätsauskunft eingeholt wurde.

Für Online-Händler:innen, die Bonitätsprüfungen etwa beim Kauf auf Rechnung nutzen, ist der Fall auch deshalb relevant, weil er die Verlässlichkeit und Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Datenbasis infrage stellt.

Was in der Zweitdatenbank gespeichert ist

Zu den gespeicherten Informationen zählen unter anderem alte Kredite und Kreditkarten, Pfändungen, Privatinsolvenzen sowie bereits beglichene Schulden – also Daten, deren Löschung Betroffene nach Ablauf der gesetzlichen Fristen eigentlich erwarten dürften. Die Existenz dieser Sammlung war scheinbar selbst in der Fachwelt bislang kaum bekannt, so beck-aktuell.

Schufa verweist auf interne Testzwecke

Die Schufa bestätigte die Datenbank und erklärte, die Informationen dienten dazu, neue Verfahren zur Risikoberechnung intern zu überprüfen – ohne dass Details an Auftraggeber wie Banken oder Handelsunternehmen weitergegeben würden. Der von der Schufa beauftragte Datenschutzexperte Tim Wybitul verteidigte diese Praxis als legitimen Zweck zur Überprüfung der Score-Genauigkeit.

Kritiker sehen das anders: Claudio Zeitz-Brandmeyer vom Verbraucherzentrale Bundesverband warnt, es sei für Unternehmen verlockend, solche Daten nicht nur für Tests, sondern auch für tatsächliche Kreditentscheidungen zu nutzen. Die Bayreuther Wirtschaftsrechtlerin Ruth Janal geht noch weiter: Nach der Rechtsprechung des EuGH gebe es keine Rechtsgrundlage für eine unbefristete Vorratsspeicherung historischer Daten zu unklaren künftigen Zwecken.

Petition und laufende Aufsichtsprüfung

Die Kampagnenorganisation Campact hat inzwischen eine Petition gestartet, die die sofortige Löschung der Datenbank fordert und – im Fall einer bestätigten Rechtswidrigkeit – eine Strafe von bis zu 20 Millionen Euro verlangt. Der Hessische Datenschutzbeauftragte, zuständig für die Aufsicht über die Schufa, prüft die Rechtsgrundlage der Datenbank bereits seit Frühjahr 2025, äußert sich zum laufenden Verfahren aber nicht. Parallel muss der Bundesgerichtshof noch über mehrere Verfahren zur Transparenz früherer Schufa-Scoring-Methoden entscheiden.

Artikelbild: https://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 16.07.2026
img Letzte Aktualisierung: 16.07.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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cf
17.07.2026

Antworten

Meinung: Die Datenbestände der Schufa sollten mal ganz offiziell von Behördenseite strikt nach DSGVO geprüft werden. Insbesondere müssen hier klare Löschfristen für ALLE Daten vorgegeben und überwacht werden. Natürlich hat die Schufa immer ein "berechtigtes Interesse" an irgendwelchen Daten, aber wenn das soweit ausgedehnt werden kann, dass faktisch für fast alle Einwohner Deutschlands dauerhaft ein aktiver Datensatz existiert, finde ich das Kritisch. Gegen die US-Privacy Abkommen wird immer wieder geklagt, aber gegen soetwas geht niemand vor? Komisch...