Es ist ein typischer Fall aus dem E-Commerce: Ein Online-Händler verkauft Waren innerhalb Deutschlands und gelegentlich auch nach Österreich, Italien oder Frankreich. Die EU-Umsätze laufen gut – so gut, dass er irgendwann unbewusst die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro überschreitet. Er merkt es erst Monate später, als sein Steuerberater stutzig wird. Die Frage lautet nun: Was passiert eigentlich, wenn man die OSS-Pflicht verpasst?
Genau dieses Problem beschreibt ein Beitrag vom Steuerprofi Taxdoo, den wir hier für Online-Händler nochmal aufgreifen und zusammenfassen.
Was bedeutet die 10.000-Euro-Schwelle?
Seit der Vereinheitlichung im Jahr 2021 gilt für alle grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen innerhalb der EU eine gemeinsame Umsatzgrenze: 10.000 Euro netto. Solange Händler darunter bleiben, werden ihre Verkäufe in Deutschland versteuert. Sobald sie diese Schwelle überschreiten, verschiebt sich der Ort der Lieferung in das jeweilige EU-Zielland. Dort ist dann die Umsatzsteuer fällig.
Für Händler bedeutet das, dass sie in dem Fall entweder am OSS-Verfahren teilnehmen oder sich lokal in jedem betroffenen EU-Land umsatzsteuerlich registrieren müssen.
Zu spät dran – was passiert jetzt?
Viele Händler gehen davon aus, dass Amazon, Shopsysteme oder Buchhaltungslösungen solche Schwellen automatisch überwachen. Allerdings bleibt die Überwachung der Lieferschwelle Sache von Händlern oder ihren steuerlichen Beratern. Und genau hier entstehen in der Praxis die meisten Versäumnisse.
Grundsätzlich wirkt die Anmeldung zum One-Stop-Shop erst zum nächsten Quartal. Wird die Schwelle mitten im Quartal überschritten, können diese Umsätze noch über den OSS gemeldet werden – wenn die Registrierung bis zum 10. Tag des Folgemonats erfolgt. Diese Frist kennen viele Händler nicht oder verpassen sie versehentlich.
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