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Kassenpflicht kommt: Was Händlern jetzt an Kosten und Fristen droht

Veröffentlicht: 20.08.2026
imgAktualisierung: 20.08.2026
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
20.08.2026
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ca. 2 Min.
stationäre Bezahlung
tuthelens / Depositphotos.com
Die Bundesregierung plant schärfere Regeln gegen Kassenmanipulation, die geplante Registrierkassenpflicht steht allerdings in der Kritik.


Nach der Bonpflicht ist vor der Kassenpflicht: Die Bundesregierung plant die Abschaffung der Zettelwirtschaft und die Umstellung auf digitale Belege. Gleichzeitig soll es eine Kassenpflicht geben, die prinzipiell nur größere Unternehmen betreffen. Das ist aber nicht so klar, wie es scheint.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) stellt sich grundsätzlich hinter das Ziel, Manipulationen an elektronischen Kassensystemen und Steuerhinterziehung wirksamer zu bekämpfen. Die von der Politik geplante generelle Registrierkassenpflicht ab einem Jahresumsatz von 100.000 Euro lehnt der Verband in der aktuell vorgesehenen Form jedoch ab. Statt pauschal alle Unternehmen mit zusätzlichen Investitions- und Bürokratiekosten zu belasten, fordert der HDE gezielte Maßnahmen dort, wo tatsächlich ein erhöhtes Risiko für Kassenmanipulationen besteht.

Fehlende Gegenleistung: Bonpflicht bleibt bestehen

Zentraler Kritikpunkt des Verbands ist eine aus seiner Sicht gebrochene Zusage der Politik. Nach Darstellung von Ralph Brügelmann, beim HDE zuständig für Steuerpolitik, war die Einführung der Kassenpflicht ursprünglich unter der Voraussetzung akzeptiert worden, im Gegenzug die allgemeine Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons vollständig abzuschaffen. Diese Entlastung fehle im aktuellen Gesetzentwurf. Stattdessen brächten neue Vorgaben zur digitalen Belegbereitstellung zusätzliche technische und finanzielle Belastungen für die Betriebe mit sich. Der HDE fordert deshalb weiterhin die Abschaffung der allgemeinen Bonpflicht zugunsten einer Belegausgabe nur auf Verlangen.

Auch die vorgesehene Umsatzschwelle von 100.000 Euro stößt beim Verband auf Widerstand: Sie würde auch Unternehmen einbeziehen, die nur in geringem Umfang Bargeschäfte abwickeln und entsprechend kein erhöhtes Manipulationsrisiko aufweisen. Es werde stattdessen dafür plädiert, die Kassenpflicht stärker am tatsächlichen Umfang der Barumsätze auszurichten und um klar definierte gesetzliche Ausnahmen zu ergänzen. Auch der geplante Starttermin zum 1. Januar 2028 sei angesichts der notwendigen technischen Umstellungen zu knapp bemessen. Als Alternative zu neuen kostenintensiven Auflagen für alle Unternehmen schlägt der Verband vor, gezielt die Kontrolldichte zu erhöhen, um Steuerbetrug wirksamer aufzudecken.

Finanzielle Auswirkungen zu erwarten

Für Händler mit Bargeschäften – ob im stationären Verkauf oder in Bereichen mit Barzahlungsoptionen im E-Commerce, etwa bei Abholung oder Marktständen – hätte die geplante Regelung direkte finanzielle Auswirkungen: neue Kassensysteme, zusätzliche technische Anforderungen bei der Belegbereitstellung sowie Umstellungsaufwand bis zum geplanten Starttermin 2028. Betriebe, die bislang keine oder nur geringe Barumsätze verzeichnen, könnten nach aktuellem Stand des Entwurfs dennoch unter die neue Pflicht fallen.

Artikelbild: https://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 20.08.2026
img Letzte Aktualisierung: 20.08.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

KOMMENTARE
5 Kommentare
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Robert Flachenäcker
24.08.2026

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Wieder so eine saugute Idee, die das Ziel der Steuervermeidung nicht unterstützt. Man braucht sich nur mal eine zeitlang z.B. in einer Imbissbude oder einem Späti aufzuhalten, wo eine Kasse zwar steht, aber zeitweise einfach nicht benutzt wird. Manchmal wird zwar etwas beim Verauf eingetippt, aber es macht nicht "Pling". Kurzum: Wer bescheißen will, den hält auch keine Kasse davon ab. Abgesehen davon würde es sicher viel mehr bringen, Horden von Steuerfahndenden auf Baustellen zu schicken oder einfach mal die legalen Steuerschlupflöcher im Erbrecht zu schließen - oder Cumex ordentlich zu verfolgen.. Aber.. dann müsste man ja an die Buddies ran - die könnten dann ihre Parteispenden reduzieren....
Andreas
21.08.2026

Antworten

Sind da auch reine Online Händler davon betroffen ? Bei uns gibts es kein Direktverkauf. Was sollen wir mit einer Registrierkasse? Sollte das echt so kommen, gebe ich definitiv unserne Betrieb zum 31.12.2017 auf. Noch mehr Kosten tragen geht einfach nicht mehr
Andreas
24.08.2026
Mit dem Ende war der 31.12.2027 gemeint
Henry
21.08.2026

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Wir machen ca. 300000 € Jahresumsatz, aber Barzahlung gibt es bei uns gar nicht. Wozu brauchen wir dann eine Kasse ?
Michael Graen
21.08.2026

Antworten

Kassenpflicht bei Marktständen, da kann ich mir vorstellen das einige Händler keine Märkte mehr beschicken. Steuervermeidung sollte bei den ganz großen bekämpft werden. Bei Firmen wie Amazon kaufe ich grundsätzlich nicht ein, die zahlen hier nicht die Steuern wie wir. Steuervermeidung als Geschäftsmodell, das ist Amazon.