Ab dem 9. Oktober müssen Banken sicherstellen, dass sie die Empfänger:innen von Überweisungen überprüfen. Dabei wird kontrolliert, ob der eingegebene Name des Empfängers mit dem hinterlegten Namen zur IBAN übereinstimmt. Es wird also ein sogenannter IBAN-Namensabgleich / Verification of Payee durchgeführt. Ziel dieser neuen EU-Regelung für Überweisungen ist es, fehlerhafte Transaktionen – die etwa durch Tippfehler entstehen – zu verhindern sowie Betrugsfälle einzudämmen. Grundlage ist die EU-Verordnung 2024/886.
Eigentlich greift die Regelung erst zum Stichtag, doch mehrere Kreditinstitute haben bereits mit Umstellungsprozessen begonnen, da die Infrastruktur für die Prüfung bereits seit dem 5. Oktober zur Verfügung stehen muss. Diese Übergangsphase verläuft nicht reibungslos: Mehrere Händler:innen berichten von Problemen mit Überweisungen.
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