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Einfuhrumsatzsteuer vor Reform: Unternehmen sollen nicht mehr vorfinanzieren müssen

Veröffentlicht: 16.09.2026
imgAktualisierung: 16.09.2026
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
16.09.2026
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Taschenrechner und Dokumente
AndreyPopov / Depositphotos.com
Die Finanzminister der Länder unterstützen ein neues Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer. Logistikverbände begrüßen den Schritt.


Die Finanzministerkonferenz der Länder hat sich für eine grundlegende Änderung bei der Einfuhrumsatzsteuer ausgesprochen. Künftig soll die Steuer direkt mit dem Vorsteueranspruch verrechnet werden können, sodass die bislang nötige Vorfinanzierung importierender Unternehmen entfällt. Die Logistikbranche begrüßt den Beschluss, mahnt aber eine deutlich schnellere Einführung an als bisher geplant.

Was sich ändern soll

Bislang wird die Einfuhrumsatzsteuer bei der Zollabfertigung fällig und kann erst im Nachhinein über die Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer geltend gemacht werden. Zwischen Zahlung und steuerlicher Verrechnung liegt damit ein Zeitraum, für den Unternehmen Finanzierungsmittel bereithalten müssen. Das neue Verrechnungsmodell soll beide Vorgänge zusammenführen: Die Steuer würde direkt mit dem Vorsteueranspruch verrechnet, eine Vorfinanzierung entfiele.

Die Initiative dazu kam von Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen, Bremen und Bayern, die das Konzept am 10. September in die Finanzministerkonferenz einbrachten. Eine gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte das Modell zuvor Ende August vorgestellt. Die Minister haben den Bund nun gebeten, die nötigen Gesetzesänderungen anzustoßen. Parallel müssen die Länder ihre IT-Systeme in der Steuerverwaltung anpassen.

Wettbewerbsnachteil für deutsche Standorte

Branchenvertreter sehen im bisherigen Verfahren einen strukturellen Nachteil für deutsche Importstandorte. In mehreren anderen EU-Staaten wird die Einfuhrumsatzsteuer bereits direkt mit dem Vorsteueranspruch verrechnet, ohne dass Geld fließen muss. Das könne dazu führen, dass Unternehmen Warenströme über Häfen, Flughäfen oder Logistikzentren anderer EU-Länder lenken, wenn die Abwicklung dort weniger Kapital bindet.

Auch NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk verweist auf die wirtschaftliche Bedeutung des Themas für die Importstandorte im eigenen Bundesland – allein über den Duisburger Hafen würden jährlich Güter im Wert mehrerer hundert Millionen Euro abgewickelt, so die Verkehrsrundschau.

Verbände fordern schnellere Umsetzung

Als Zieltermin für die Reform ist der 1. Januar 2030 vorgesehen. Sowohl der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik als auch das Deutsche Verkehrsforum (DVF) halten diesen Zeitraum für zu lang. DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster fordert, die Vorbereitungen so zu gestalten, dass das Verrechnungsmodell deutlich vor dem Stichtag genutzt werden kann. Aus seiner Sicht bindet das aktuelle Verfahren erhebliche Liquidität und benachteiligt Unternehmen am Importstandort Deutschland gegenüber der europäischen Konkurrenz.

DVF-Geschäftsführerin Heike van Hoorn betont, die Umsetzung dürfe nicht bis 2030 dauern. Beide Verbände verweisen darauf, dass vergleichbare Verfahren in anderen europäischen Staaten bereits seit Längerem etabliert sind – Deutschland solle auf diesen Erfahrungen aufbauen und die technische sowie rechtliche Umsetzung beschleunigen.

Was das für importierende Unternehmen bedeutet

Für Unternehmen, die Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren, könnte das Verrechnungsmodell spürbare Liquiditätsvorteile bringen, da Kapital nicht mehr für die Vorfinanzierung der Einfuhrumsatzsteuer gebunden wäre. Bis zur tatsächlichen Einführung bleibt aber unklar, wie schnell Bund und Länder die nötigen gesetzlichen und technischen Voraussetzungen tatsächlich schaffen.

Artikelbild: https://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 16.09.2026
img Letzte Aktualisierung: 16.09.2026
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

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